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RMV-Aufsichtsrat stimmt gegen Leistungsausweitungen

24.02.15 (Hessen) Autor:Sven Steinke

In einer Sondersitzung am 20. Februar 2015 hat der Aufsichtsrat des Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) beschlossen, im kommenden Fahrplanjahr keine zusätzlichen Verkehrsleistungen zu bestellen. Das bestehende Angebot soll unverändert erhalten bleiben. Grund für die Entscheidung ist die angespannte finanzielle Lage, in der sich zur Zeit auch andere Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) befinden. Die Verantwortlichen wissen derzeit nicht wie viel Mittel ihnen der Bund für das Fahrplanjahr 2016 bereitstellt, obwohl jetzt schon die Trassen bei der DB Netz bestellt werden müssen. Der Aufsichtsrat sieht deshalb den Bund in der Pflicht für eine verlässliche Finanzierung des Nahverkehrs zu sorgen.

Im aktuellen Fahrplanjahr musste der RMV bereits Leistungen abbestellen, um an anderer Stelle zusätzliche Fahrten finanzieren zu können. So wurde die Linie RE 40 von Frankfurt auch am Wochenende als Flügelzug nach Marburg bestellt und gleichzeitig die RB 95 an Sonn- und Feiertagen zwischen Dillenburg und Siegen abbestellt. Das Fahrgastpotential der RE-Linie zwischen Marburg und Frankfurt mag zwar um ein vielfaches höher sein. Auf der anderen Seite werden die drei Halte Rodenbach, Dillbrecht und Wilnsdorf-Rudersdorf sonn- und feiertags nicht mehr bedient.

Auslöser für die Situation ist die ausstehende Revision des Regionalisierungsgesetzes, das die Verteilung der Mittel aus den Mineralölsteuereinnahmen auf die einzelnen Länder zur Finazierung des Nahverkehrs regelt. Der Bund hat die bestehende Förderpraxis um ein Jahr verlängert. Diese sieht eine jährliche Mittelsteigerung von 1,5 Prozent vor. Diese Dynamisierung reicht allerdings nicht aus, um bei gleichbleibendem Angebot die steigenden Infrastrukturgebühren der DB-Töchter zu finanzieren. DB Netz sieht für die Trassengebühren Steigerungsraten von 2 bis 2,8 Prozent pro Jahr vor. Diese Kostensteigerungen konnten bisher durch wettbewerbliche Vergaben und eine höhere Nutzerfinanzierung aufgefangen werden. Die Spielräume zur Effizienzsteigerung werden allerdings immer geringer, sodass Leistungsausweitungen nicht mehr möglich sind oder im bestehenden Angebot gekürzt werden muss.

Um langfristige Planungssicherheit zu erhalten und das bestehende Angebot ausbauen zu können, haben die Landesverkehrsminister sich am 02. Oktober 2014 auf der Verkehrsministerkonferenz darauf geeinigt, die Höhe der Regionalisierungsmittel für das Jahr 2015 von 7,3 auf 8,5 Milliarden Euro anzuheben und gleichzeitig die Dynamisierung auf 2,8 Prozent festzulegen. Dieser Schlüssel sollte bis 2030 festgeschrieben werden. Der Bund der für die Vorschläge finanziell aufkommen muss, war in dieser Entscheidung allerdings nicht involviert und lehnte die Forderungen ab. Begründet wurde die Ablehnung mit dem Argument, dass der Gesetzentwurf erhebliche Mindereinnahmen im Bundeshaushalt 2015 verursacht. Dieser argumentiert, dass die Länder seit der Regionalisierung des SPNV für den Nahverkehr verantwortlich sind und der Bund sich nur an den Kosten beteiligt.

Die Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern zur Fortführung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen halten jetzt schon seit Monaten an und behindern bundesweit den weiteren Ausbau des Nahverkehrs. Dazu kommt, dass von Verantwortlichen immer wieder die Forderung nach besserer finanzieller Ausstattung ausgesprochen wird. Kaum einer spricht allerdings die sinnvollere Lösung an, die Gewinnbestrebungen der DB Infrastrukturtöchter einzuschränken. Eine effektivere Regulierung bzw. eine Zerschlagung des DB Konzerns könnte die Problematik ohne zusätzliche Mittel lösen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Infrastrukturgebühren jährlich um über zwei Prozent steigen, obwohl der Bund erst kürzlich die Mittel der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zur Bestandssanierung und Instandhaltung des Schienennetzes um eine Milliarde Euro erhöht hat.

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