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KVG: Regeln für E-Scooter aufgestellt

23.02.15 (Hessen) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) rät seinen Mitgliedsunternehmen in den Beförderungs- oder Nutzungsbedingungen die Mitnahme elektronischer Scooter auszuschließen. Diese stellen eine Gefahr in öffentlichen Verkehrsmitteln dar und gehören dort nicht rein. Die Kasseler Verkehrsgesellschaft (KVG) hat sich jedoch anders entschieden und erlaubt die Mitnahme solcher Gerätschaften

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