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Es wird konkret

12.02.15 (Hessen, Kommentar, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz) Autor:Stefan Hennigfeld

Über Jahre hinweg wurde diskutiert, was mit dem Rhein-Ruhr-Express passiert. Nicht nur die Einführung selbst. Hier wird es, das sagte ja selbst Landesverkehrsminister Michael Groschek (SPD) vor einigen Jahren, dauerhaft bei einer „abgespeckten Version“ bleiben, mit der Option, doch noch die Leistungen hochzufahren, wenn das finanziell durch höhere Regionalisierungsgelder ermöglicht werden kann. Das macht den Reiz des Fahrzeugmodells aus: Die Fahrzeuge werden auf der Wupperachse quasi „geparkt“, mit der Option, dort wieder anderes Rollmaterial einzusetzen, wenn die vierte RRX-Linie im Ruhrgebiet realisiert werden kann. Auch die Möglichkeit, Linienäste zu tauschen oder einfach nur sicherzustellen, dass es einen gemeinsamen Fuhrpark gibt, der einheitliche Standards gewährleistet, machen das Modell in diesem besonderen Fall so attraktiv.

82 Fahrzeuge werden also angeschafft. Züge, die man aufgrund ihrer spezifischen Anforderungen nicht von der Stange kriegt, es handelt sich nicht um Standardtriebzüge und vor allen Dingen wird eine Leasinggesellschaft oder wer auch immer sie nach Ablauf des Vertrags nicht einfach irgendwo anders loswerden. Deswegen ist es richtig, hier RRX-Züge anzuschaffen. Die Tatsache, dass es neben der Lieferung selbst auch einen lukrativen After-Sales-Auftrag gibt, macht die Sache für die Hersteller noch einmal interessanter.

Natürlich lässt sich nicht ex cathedra sagen, ob das Modell der Herstellerwartung in jedem Fall besser ist oder nicht. In diesem konkreten Fall sieht es aber ganz danach aus und bei der alsbald folgenden Ausschreibung der S-Bahn Rhein-Ruhr (mit Ausnahme der bereits wettbewerblich vergebenen Linien S5 und S8) ließe sich ein ähnliches Modell dort durchaus auch implementieren. Dabei ist diese weitläufige S-Bahn ohne einheitliche Stammstrecke und ohne eigenes Netz noch durchaus diskutabel. Ideal wäre ein solches Modell z.B. für die S-Bahn in München. Das hat der damalige bayerische Landesverkehrsminister Martin Zeil (FDP) im Blick auf mögliche Haushaltsrisiken immer abgelehnt – was klar und deutlich ein Indiz dafür ist, dass er über den Sachverhalt schlecht informiert ist. Ja, der Aufgabenträger übernimmt die Anschaffung, damit auch die öffentliche Hand. Übrigens, wenn die DB AG als bundeseigene Aktiengesellschaft Züge anschafft, dann tut das auch kein Privatmann, sondern eben eine bundeseigene Aktiengesellschaft.

Nun kann man argumentieren, dass die kommunalen Träger des VRR im Zweifel in Haftung treten müssen. Wer aber die investiven Schulden des VRR den Trägerkommunen anlasten will, der müsste im Zweifel auch die investiven Schulden der Deutschen Bahn AG dem Bund anlasten. In jedem Fall aber gilt, dass es, wie gesagt, eine Anschlussverwendung der Fahrzeuge aufgrund ihrer hohen Spezifizierung am Markt nicht gibt. Es hätte also in jedem Fall eine Einsatzgarantie für dreißig Jahre gebraucht, sodass es sich als am wirtschaftlichsten herausgestellt hat, die Züge selbst anzuschaffen. Und wenn in einigen Jahren der praktische Betrieb startet, dann bin ich davon überzeugt, wird es an Rhein und Ruhr einige deutliche Verbesserungen geben.

Siehe auch: Siemens erhält RRX-Auftrag

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