LuFV 2 offiziell unterzeichnet
15.01.15 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und DB-Vorstandsvorsitzender Rüdiger Grube haben in dieser Woche die neue Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV 2) zur Modernisierung des Schienennetzes unterzeichnet. Zuvor hatten bereits der Haushalts- und der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages der Vereinbarung zugestimmt. Damit steht bis 2019 die Rekordsumme von 28 Milliarden Euro für die bestehende Schieneninfrastruktur bereit. Im Gegenzug verpflichtet sich die Bahn, anspruchsvollere Qualitätsvorgaben einzuhalten.
Dobrindt: „28 Milliarden in den nächsten fünf Jahren – das ist der Investitionshochlauf, mit dem wir das System Schiene zukunftsfähig machen. Diese Rekordsumme kann nun schnell und gezielt in das bestehende Netz fließen. Zugleich wird sich die Bahn an anspruchsvolleren Qualitätsvorgaben messen lassen.“ Zufrieden zeigt sich auch Bahnchef Rüdiger Grube: „Mit der heutigen Vertragsunterzeichnung beschließen wir das größte Modernisierungsprogramm für die bestehende Infrastruktur aller Zeiten. Nach über zweijähriger Vorbereitung auf die LuFV ist jetzt der Startschuss gefallen und wir beginnen sofort mit der Umsetzung. Das Programm ist in Europa einmalig.“
Mit der LuFV 2 wird deutlich mehr Geld in Ersatz, Erhalt und Modernisierung des Bestandsnetzes einschließlich der Verkehrsstationen gegenüber der Vergangenheit investiert. Damit sollen bis 2019 insgesamt 17.000 Kilometer Schienen, 8.700 Weichen und mindestens 875 Brücken erneuert werden. Die Bahn plant, rund 1.700 Mitarbeiter zusätzlich einzustellen. Das Controlling sei dabei nach Angaben von Bund und Bahn deutlich verbessert worden. Auf den ersten Blick stimmt das: Die Kriterien zur Leistungssicherung werden um wesentliche Punkte erweitert: Erstmals wird eine sanktionsbewehrte Qualitätskennzahl für den Zustand der Bahnbrücken festgelegt. Bei Totalsperrung von Brücken, wie etwa der Müngstener Brücke im Bergischen Land, drohen der Bahn zusätzliche Vertragsstrafen.
Allerdings basiert das Controlling durch den Bund, wie auch in der ersten LuFV, auf Eigenberichten der DB Netz AG, die das Unternehmen in eigener Regie erstellt. Die Bundesnetzagentur bzw. das Eisenbahnbundesamt sind an der Erstellung dieser Berichte nicht beteiligt. Das Eisenbahnbundesamt tritt als technische Aufsichtsbehörde erst dann auf den Plan, wenn die Infrastrukturanlagen in einem so desolaten Zustand sind, dass entweder die Geschwindigkeit herabgesetzt werden muss oder gar eine Totalsperrung zu verfügen ist. Wenn die Infrastrukturqualität aber sinkt und DB Netz die Regelgeschwindigkeit herabsetzt, so liegt kein Mangel mehr vor. Unabhängig erstellte Qualitätsberichte gibt es keine. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) tat das zeitweise unter der Leitung von Hans-Werner Franz, aber bundesweite Kontrollmechanismen sind auch in der neuen LuFV nicht vorhanden – Ausgangspunkt sämtlicher Nachvollziehbarkeitswerte bleibt das, was DB Netz selbst ausfertigt.