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Gegendarstellung des DBV

27.01.15 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Unter Bezugnahme auf auf den Artikel Qualitätskriterien im 21. Jahrhundert vom 15. Januar 2015 erreichte die Redaktion eine Gegendarstellung des Deutschen Bahnkundenverbandes. Das Eisenbahnjournal Zughalt.de ist gemäß § 11 des Landespressegesetzes NRW unabhängig von deren Wahrheitsgehalt verpflichtet, die nachfolgende Gegendarstellung zu publizieren.

Die Behauptung, der Deutsche Bahnkunden-Verband e.V., Bundesverband, würde die Aufhebung einer Konzession dann verlangen, wenn ein Busunternehmen nicht die Kriterien der Barrierefreiheit erfüllen würde, ist falsch. Dem DBV ist bekannt, dass Konzessionen im Fernbusverkehr nicht entzogen werden können, weil sie nicht vorgeschrieben sind. Eine solche Forderung wurde vom Deutschen Bahnkunden-Verband e.V. nie erhoben.

Die Behauptung, der Deutsche Bahnkunden-Verband e.V., Bundesverband würde es mit Hinweis auf den niedrigen Fahrpreis tolerieren, wenn IRE-Züge mit veraltetem Wagenmaterial fahren würden, ist falsch. Die Umsetzung und Gewährleistung der Barrierefreiheit hängt für den Deutschen Bahnkunden-Verband e.V., Bundesverband, in keiner Weise mit dem Fahrpreis zusammen.

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