Die Vereinbarung zu Lasten Dritter
01.12.14 (Kommentar, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld
Als die Landesverkehrsminister sich darauf geeinigt haben, dass der Bund künftig mehr Geld für den SPNV zahlt, war schon abzusehen, dass das so nicht kommen wird. Das ist ein klassisches Geschäft zu Lasten Dritter, im konkreten Fall auf Kosten des Bundes. Die Länder haben einfach eine so hohe Erhöhung beschlossen (die dann der Bund hätte finanzieren müssen), dass die gewünschte Umverteilung so durchzuführen ist, dass jedes Land mindestens seinen Status Quo beibehalten kann. Prächtig! So muss das sein. Und wenn der Bund dann bei der Aufwendung seiner eigenen Mittel auch noch ein Wörtchen mitreden will, dann geht die Jaulerei los.
In diesem Zusammenhang einige Dinge zur Klarstellung: Es stimmt, dass die Länder seit 2007, als die Regionalisierungsgelder nominell gesenkt wurden, nicht zweckgebundene Ausgleichsleistungen durch den Bund kriegen, dieses Geld aber üblicherweise anderweitig im Haushalt versacken lassen und eben nicht mehr der Eisenbahn zur Verfügung stellen. Es stimmt aber auch, dass die vorhandenen Gelder real seit Jahren sinken und zwar größtenteils aufgrund steigender Infrastrukturkosten zugunsten des Bundesunternehmens DB Netz. Den Ländern muss man vor diesem Hintergrund leider attestieren, dass sie den SPNV offensichtlich nur als netten Mitnahmeeffekt sehen: Wenn der Bund Geld dafür gibt, ist das schön, dann machen wir davon ein bisschen Eisenbahn, aber wenn der Bund die Zweckbindung für das Geld aufhebt, dann ist das noch schöner, denn dann haben wir eigenen Zugriff auf das Geld und brauchen es nicht mehr für die Eisenbahn auszugeben. Auch der Bund scheint im Moment für die schwarze Null im Haushalt alles andere hintanzustellen.
Nun soll an dieser Stelle keine Grundsatzrede über Haushaltspolitik gehalten werden, Tatsache ist aber, dass ein ausgeglichener Haushalt nur dann gut für die öffentlichen Finanzen ist, wenn er nicht durch einen Investitionsstau oder zurückgefahrene Daseinsvorsorge erkauft wird. In Deutschland steigt das Verkehrsaufkommen erheblich an und die Eisenbahn schafft es, zumindest bundesweit im Durchschnitt, genauso stark zu wachsen. Wenn man die Regionalisierungsgelder, die notwendig sind um Eisenbahnleistungen zu bestellen, jetzt auch noch nominell konstant hält (d.h. die reale Senkung stärker zuschlagen wird als bislang), dann ist das absolut falsch und wird dafür sorgen, dass die Aufgabenträger bereits alsbald Leistungen abbestellen müssen, weil sie nicht mehr finanzierbar sein werden.
Schon in den Jahren 2007 und 2008 gab es erhebliche Abbestellungen, weil die Leistungen nicht mehr bezahlt werden konnten. Davor warnt man bei der BAG SPNV ja auch berechtigterweise. Natürlich steigen die Markteinnahmen auch mit höherem Fahrgastaufkommen, aber diese sind eben nur zur teilweisen Refinanzierung der Eisenbahnleistungen gedacht. Wettbe-werbserfolge der letzten Jahre wurden längst durch Kostensteigerungen aufgezehrt. Es braucht daher nicht nur für die Infrastruktur mit der LuFV eine Finanzierungsquelle, sondern auch für konsumtive Ausgaben – hier sind Bund und Länder gefordert.