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Bundesrat beschließt Investitionsprogramm

04.12.14 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Nicht nur bei den konsumtiven Kosten haben sich die Länder darauf geeinigt, dass der Bund mehr Geld bezahlen will, auch bei den anstehenden Investitionen in Infrastrukturfragen hat der Bundesrat auf Initiative der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg beschlossen, dass es hier deutlich mehr Geld vom Bund geben soll – Kosten für die Länder würden dabei im übrigen nicht bestehen. Im konkreten Beschluss wird die Bundesregierung aufgefordert, bis zum Ende der Legislaturperiode, die regulär bis September 2017 läuft, eine tragfähige Finanz- und Verkehrspolitik. Für die Initiative hatten die Verkehrsminister Michael Groschek (SPD, NRW) und Winfried Hermann (Grüne, BaWü) bereits bei der Verkehrsministerkonferenz Anfang Oktober geworben.

Der Antrag nimmt Bezug auf den jährlichen Mehrbedarf, den bereits vor zwei Jahren die ‚Daehre-Kommission‘ für die Verkehrswege von Bund, Ländern, Städten, Kreisen und Gemeinden auf 7,2 Milliarden Euro beziffert hatte. Michael Groschek: „Für die Mobilität von Menschen und Gütern brauchen wir ein funktionierendes Bundesverkehrswegenetz aus Autobahnen, Bundesstraßen, Eisenbahnen und Wasserstraßen als stabiles Rückgrat der Infrastruktur. Immer häufiger finden wir aber ein klappriges Skelett vor mit maroden Brücken, defekten Weichen und bröckelnden Schleusenanlagen. Dagegen hilft kein Spielgeld. Um die Verkehrsinfrastruktur in Deutschland zukunftssicher zu machen, brauchen wir eine nachhaltige Investitionsoffensive über viele Jahre.“ In dem Antrag verlangen die Länder, dass zu einer zukunftsfähigen Strategie auch die Verständigung auf die klare Priorität „Erhalt vor Neubau“ gehören soll. Für die Finanzierung wollen sie Infrastrukturfonds für Schiene und Straße bilden und so die Mittelausstattung von der Jährlichkeit der Bundeshaushalte entkoppeln. Eine Steuerungsgruppe soll in einem Stufenplan Regelungen festschreiben für die Finanzierung des Öffentlichen Personenverkehrs, für die künftige Fortschreibung der sogenannten Regionalisierungs- und Entflechtungsmittel sowie des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes.

Auch verlangen die Länder eine stärkere Nutzerfinanzierung durch Ausweitung der Lkw-Maut auf Bundes- und Landstraßen. Darüber, dass diese Maut jedoch seit Jahren aufgrund eines politisch beschlossenen Moratoriums konstant ist, äußern sich die Länder nicht – insbesondere im Hinblick auf die Frage der Verkehrsvermeidung, unabhängig von der Frage, ob dieser auf der Schiene oder auf der Straße stattfindet. In Sachen Kostensenkung auf der Schiene scheinen sich die Länder ebenfalls nicht mit der Sache befasst zu haben: So fehlt z.B. jeder Hinweis darauf, dass die Kostensteigerung im SPNV im wesentlichen zugunsten des Bundesunternehmens DB Netz stattfindet und somit eine wesentliche Grundlage zur Finanzierung der Bahndividende ist, wiederum in die Bundeskasse. So bleibt es bei der Forderung nach einfach insgesamt höheren Bundesgeldern.

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