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Tarifeinheitsgesetz vorgelegt

03.11.14 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

In der letzten Woche hat Bundesarbeitsminister Andrea Nahles (SPD) ihren Entwurf zum geplanten Tarifeinheitsgesetz in Berlin vorgestellt. Es sieht nicht das Prinzip „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ vor, sondern ist darauf angelegt, möglichst nicht vor dem Bundesverfassungsgericht zu scheitern. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), der heute als Rechtsanwalt für die Pilotengewerkschaft Cockpit tätig ist, kündigte bereits an, ein solches Gesetz beklagen zu wollen. Der nun vorliegende Entwurf hat zum Inhalt, dass es pro Berufsgruppe nur einen Tarifvertrag geben soll – ähnlich dem Zustand der Deutschen Bahn vor dem Auslaufen des Grundlagentarifvertrages am 30. Juni 2014.

Damals hat die GDL einen Tarifvertrag für alle Triebfahrzeugführer im Konzern abgeschlossen, die EVG war für alle anderen Berufsgruppen zuständig, auch für die Zugbegleiter. Die Koalitionsfreiheit wäre dadurch weniger stark eingeschränkt, sodass nicht per se eine Gewerkschaft stets für einen ganzen Betrieb verantwortlich ist. Modelle, wie sie von der GDL jedoch angestrebt werden, dass es in einer Berufsgruppe verschiedene Tarifverträge gibt und die Angestellten können (je nach Gewerkschaftszugehörigkeit) wählen, welchen sie haben möchten, wären dabei jedoch unterbunden. Dadurch würde, als Nebeneffekt, verhindert werden, dass der Arbeitgeber erfährt, wer in welcher Gewerkschaft ist – ob das immer so erstrebenswert ist, sei jedoch dahingestellt. Allerdings wird es, selbst wenn das Gesetz in Karlsruhe bestehen sollte, noch immer um die Frage gehen, was eigentlich eine Berufsgruppe ist. Denn die GDL fährt eine Doppelstrategie: Einerseits möchte man einen Tarifvertrag für die Mitglieder abschließen, andererseits argumentiert man damit, dass man insgesamt 51 Prozent des fahrenden Personals unter dem eigenen Dach organisiert habe – wenn man die Eisenbahner nur in ortsfest und Fahrpersonal differenziert. Nach Angaben der GDL hat die Deutsche Bahn bereits am 20. August festgestellt, dass 51 Prozent der rund 37.000 Personen im Fahrdienst in der GDL und nicht etwa in der EVG organisiert seien.

GDL-Chef Claus Weselsky: „Wir werden die Grundrechte unserer Mitglieder wahren und Tarifverträge verhandeln und abschließen, weil wir von unseren Mitgliedern dazu beauftragt sind.“ Bei der EVG begrüßt man dahingegen vor allem den Ansatz, dass die Kooperation zwischen den Gewerkschaften erleichtert werden soll. EVG-Chef Alexander Kirchner: „Dass konkurrierende Gewerkschaften zunächst klären sollen, ob sie bei Tarifverhandlungen nicht doch kooperieren, ohne dadurch ihre Eigenständigkeit aufzugeben, entspricht im Wesentlichen unserer Herangehensweise.“ Allerdings kündigte man an, das vorgelegte Gesetz auch hier kritisch zu prüfen. Auch bei der EVG fürchtet man um die Koalitionsfreiheit und die Tarifautonomie. Übrigens will auch die EVG einen Tarifvertrag für ihre Triebfahrzeugführer abschließen – obwohl sie dort keine Mehrheit organisiert. Die Bestrebungen der beiden Gewerkschaften ähneln sich also sehr.

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