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LuFV: Mehr Geld, etwas mehr Controlling

10.11.14 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Vertragsentwurf zur neuen, ab 2015 gültigen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV 2) zwischen der Deutschen Bahn und dem Bund steht, bei der Verbändeanhörung wurde im Großen und Ganzen empfohlen, dem Vertragswerk zuzustimmen. Die Finanzmittel lagen ab 2009 bei konstant 2,5 Milliarden Euro im Jahr und wurden für 2014 auf 2,75 Milliarden Euro aufgestockt. Einen verbindlichen Inflationsausgleich gab und gibt es nicht. In der neuen Vereinbarung sind jetzt 3,9 Milliarden Euro vorgesehen – was gerade angesichts der Tatsache, dass Bauleistungspreise stärker steigen als die Inflation von besonderer Bedeutung ist.

Ein Teil des Geldes stammt nicht aus dem Bundeshaushalt, sondern aus der Bahndividende. Dieses Finanzierungsmodell ermöglicht es, dass die DB AG Investitionen nicht aus eigenen Mitteln leistet (und als Anlagevermögen in die Bilanz stellt), sondern es durch das Umwegkonstrukt aus dem Bundeshaushalt nicht bilanziert – und entsprechend keine Renditen darauf verlangen kann. Insgesamt stehen in den nächsten Jahren dann 28 Milliarden Euro zur Verfügung. Im Durchschnitt vier Milliarden Euro aus der LuFV, da der Betrag jedes Jahr steigt, dazu kommen 1,6 Milliarden Euro an fest vereinbarten Eigenmitteln.

Ulrich Lange, verkehrspolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag: „Für uns ist vor allem deutlich geworden, dass wir die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung nicht einfach nur fortschreiben, sondern deutlich verbessern. Nicht nur die Höhe der Gesamtsumme ist entscheidend, sondern auch die deutlich verbesserten Qualitätssicherungen, die die ‚LuFV II‘ vorsieht. Auch der Zustand der Eisenbahnbrücken wird künftig berücksichtigt. Bei Nichteinhaltung der gesteckten Ziele werden Vertragsstrafen verhängt.“ Dennoch verbleibt der Qualitätsbericht in der Kontrolle der DB Netz AG – auch wenn die Zielwerte verschärft worden sind. Unabhängig erstellte Qualitätsberichte, etwa durch die Bundesnetzagentur oder das Eisenbahnbundesamt, gibt es nicht, auch wenn die Eigenberichte der DB Netz AG kontrolliert werden. Das Problem jedoch, dass Langsamfahrstellen etwa in den Regelfahrplan „eingearbeitet“ werden, droht bestehen zu bleiben.

Im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) ist der Aufgabenträger regelmäßig weitergegangen und hat selbst Qualitätsberichte für das Eisenbahnnetz in seinem Gebiet erstellt – mit zum Teil deutlich schlechteren Ergebnissen als DB Netz sie selbst ausgestellt hat. Die neue Regelung sieht zwar Messfahrten u.ä. durch das Eisenbahnbundesamt vor, doch die gab es bislang auch schon, gerade auch zur Wahrung der Betriebssicherheit. Das Eisenbahnbundesamt wird bei solchen Messfahrten lediglich prüfen, ob die Werte stimmen, die die DB Netz AG selbst ermittelt hat – also sicherstellen, dass in den Berichten nicht gelogen wird. Aber so wie die Kontrollmechanismen ausgestaltet sind, gibt es dazu ohnehin keinen Anlass – Kritik von den Verbänden jedoch gibt es daran nirgendwo zu hören.

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