Eisenbahnjournal Zughalt.de

Nachrichten über Eisenbahn und öffentlichen Verkehr

Und jetzt … ?

20.10.14 (Kommentar) Autor:Stefan Hennigfeld

Es wird gestreikt. Sowohl die Intensität als auch die Taktung werden erhöht. Der Streik ist allgegenwärtig bei der Bahn und wird es wohl noch eine ganze Weile bleiben. Da helfen auch keine Vergleiche zu 2007, denn damals waren die Zuständigkeiten im Rahmen moderierter Gespräche zwischen allen beteiligten Parteien relativ schnell erledigt. Die damalige Eskalation folgte später, das sind übrigens auch Dinge, die aktuell noch bevorstehen. Im Moment werden noch immer Diskussionen um Zuständigkeiten und Tarifpluralität geführt.

Die GDL will entweder für alle im Fahrdienst beschäftigten DB-Mitarbeiter mit dem Arbeitgeber einen Tarifvertrag abschließen (analog zum Fahrpersonaltarifvertrag, den man 2007 bereits anstrebte) oder alternativ einen Tarifvertrag, in den sich jedes GDL-Mitglied nach eigenem Ermessen eingruppieren lassen kann. Durch eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist das theoretisch möglich, das Prinzip des einheitlichen Tarifvertrages gilt juristisch als überholt. Ein Beschäftigter könnte somit durch bloßen Wechsel der Gewerkschaft die Bezahlung nach dem einen oder anderen Tarifvertrag erwirken – die praktischen Auswirkungen in diesem Fall wären chaotisch. Es geht ja nicht nur darum, dass der eine Triebfahrzeugführer dann zwei Stunden weniger arbeitet und eine völlig andere Gehaltsgrundlage hat, sondern das beliebige Wechseln wirkt kaum darstellbar.

Obwohl: Unterschiedliche Arbeitsbedingungen gibt es ja bereits. Nicht nur, dass es lebenslange Besitzstandswahrung im DB-Konzern gibt, also wer mal einen Job hatte, der besser bezahlt ist, behält diese Bezahlung auch dann, wenn er auf einen formal schlechter bezahlten Job wechselt, sondern die Widersprüche zwischen Angestellten des DB-Konzerns und den Beamten des Bundeseisenbahnvermögens sind ja jetzt schon da. Nur handelt es sich hierbei eben um zwei völlig unterschiedliche Gruppen: Die einen sind Angestellte und die anderen haben ein Beamtenverhältnis. Die Angestellten haben die Deutsche Bahn AG als Arbeitgeber und die Beamten haben das Bundeseisenbahnvermögen als Dienstherrn. Sie sind der Deutschen Bahn AG auf Basis des Deutsche-Bahn-Gründungsgesetzes zugewiesen. Der Vergleich hinkt also gewaltig.

Doch was nutzen all diese Ausführungen dem betroffenen Fahrgast, der am Bahnsteig steht und Opfer eines tagelangen Streiks ist? Mit einem 14stündigen Streik zwischen Mittwoch und Donnerstag und dann einem mehrtägigen Streik übers Wochenende ist zudem klar, dass Ausstände mit extrem kurzen Vorlaufzeiten über mehrere Tage jederzeit möglich sind. Auch das war 2007 anders. Damals wurden langfristig im Vorfeld Zeitfenster genannt, in denen man dann streiken wollte. Einmal ließ man ein solches Zeitfenster auch verstreichen, weil man allein mit der Ankündigung, dass vielleicht Streiks stattfinden könnten, bereits einen wirtschaftlichen Schaden verursacht hat. Das ist jetzt alles völlig unvorstellbar und der große Eisenbahnerstreik von damals wirkt in der Rückschau gerade gemütlich. Trotz der jetzt angekündigten Streikpause von einer Woche ist der Grad der Eskalation aktuell deutlich höher.

Kommentare sind geschlossen.