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RRX: VRR begrüßt Rechtssicherheit

30.10.14 (VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Wie bereits letzte Woche berichtet, hat DB Regio auf Einsprüche gegen die Entscheidung der Vergabekammer bei der geplanten Vergabe der RRX-Leistungen verzichtet, die Ausschreibung kann daher wie geplant erfolgen. Die neuen RRX-Fahrzeuge können nach Plan ab 2018 eingesetzt werden. Gemäß dem RRX-Grundsatzvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den fünf beteiligten Aufgabenträgern wurden die Beschaffung und Instandhaltung der Züge und der spätere Betrieb getrennt ausgeschrieben.

Bei den Bietern stößt das RRX-Modell größtenteils auf Zustimmung: Am laufenden Verfahren beteiligen sich deutlich mehr Akteure als im bundesweiten Durchschnitt. Sämtliche Finanzierungs- und Investitionsrisiken werden dem Bieter dabei abgenommen. VRR-Chef Martin Husmann: „Wir haben positiv zur Kenntnis genommen, dass die DB Regio das Urteil der Vergabekammer Münster akzeptiert. Das neue RRX-Modell ermöglicht einen fairen Wettbewerb und stellt die Qualität der Fahrzeuge und damit auch der angebotenen Nahverkehrsleistungen nachhaltig sicher. Im Bereich der Instandhaltung und dem Energieverbrauch gehen wir in der Vergabe neue Wege und können so nachhaltig wirtschaften, denn die neuen Fahrzeuge sind so entwickelt, dass sie möglichst energieeffizient betrieben werden können. Der Rhein-Ruhr-Express ist ein Mobilitätsprojekt mit Zukunft und kommt den Menschen in unserem Lande zugute.“

Dadurch, dass der Hersteller selbst für die Wartung verantwortlich ist, sollen zudem wartungsfreundlichere Fahrzeuge entstehen. Wesentliches Argument der DB Regio war, dass der Betreiber durch die Trennung der Leistungen keinen Einfluss auf die Qualität oder Verfügbarkeit der Züge habe. Da diese zur Durchführung des Betriebs benötigt werden, sei keine Kalkulation durchführbar. Die Vergabekammer entschied am 2. Oktober, dass die Beschwerde unbegründet ist. Es seien keine Rechtsverstöße ersichtlich. Den Aufgabenträgern stehe es frei, ein neues Ausschreibungsmodell einzuführen, solange die Konditionen nicht „unzumutbar“ sind. Die Frist zum Einspruch gegen das Urteil ist vergangenen Mittwoch abgelaufen.

„Ich persönlich begrüße es sehr, dass es durch die Zurückweisung des Nachprüfungsantrags nun zu keinen Verzögerungen im laufenden Vergabeverfahren kommt. Damit steht einer Einführung der ersten Neufahrzeuge in 2018 von unserer Seite nichts mehr im Wege“, so Martin Husmann. Im Zusammenhang mit dem Prinzip der Herstellerwartung wird gelegentlich auf eine Entscheidung im Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) hingewiesen, wo eine Vergabekammer ein Modell gekippt hat. Hier wäre ein mögliches Subunternehmen, das im Auftrag des Herstellers die Wartung erledigt hätte, so es sich um ein Eisenbahnverkehrsunternehmen gehandelt hätte, von der Vergabe der Betriebsleistung ausgeschlossen gewesen. Diesen Punkt hat DB Regio dort erfolgreich beklagt. Solche Planungen existieren im VRR nicht, es ist daher kein Präzedenzfall.

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