Eisenbahnjournal Zughalt.de

Nachrichten über Eisenbahn und öffentlichen Verkehr

RRX: Verfahren kann starten

27.10.14 (Hessen, Rheinland-Pfalz, VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Insgesamt elf Rügen hat DB Regio gegen die Vergabe der Betriebsleistungen im Rhein-Ruhr-Express eingelegt, alle elf wurden bei der zuständigen Vergabekammer abgelehnt. Die vereinfacht gesagt wesentliche Begründung war, dass das Konstrukt der Herstellerwartung, in welcher Form auch immer, und der neuen Konstellation, dass der Aufgabenträger mit dem Betreiber und dem Wartungsunternehmen zwei Hauptauftragnehmer hat, für DB Regio ein unkalkulierbares Risiko darstelle und zudem branchenunüblich sei.

Eine Unzumutbarkeit stellte die Vergabekammer jedoch nicht fest, insbesondere nicht allein begründet durch die Tatsache, dass ein Vorgehen (bislang) branchenunüblich sei. Risiken im Verkehrsvertrag muss ein Bieter zudem mit einkalkulieren und in der Preisfindung berücksichtigen. DB Regio hat jetzt darauf verzichtet, gegen die Entscheidung der Vergabekammer Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen. VRR-Anwältin Ute Jasper sieht darin einen Erfolg: „Zum ersten Mal kommt es bei SPNV Vergaben in Deutschland nicht nur auf den Preis der Fahrzeuge an, sondern die Lebenszykluskosten entscheiden. Denn Energieverbrauch und Instandhaltung sind über 30 Jahre viel teurer als die Fahrzeuge selbst. Das führt dazu, dass Fahrzeuge geplant und gebaut werden, die weniger Strom verbrauchen und leichter zu warten sind.“

Sehr wahrscheinlich wird jetzt eine Entscheidung einer sächsischen Vergabekammer wieder ins öffentliche Bewusstsein zurückkehren. Hier unterlag der Verkehrsverbund Mittelsachsen, der ebenfalls den Hersteller die Instandhaltung machen lassen wollte. Allerdings: Hier war der Hersteller verpflichtet, für den Fall, dass er ein EVU als Subunternehmern mit der Wartung beauftragt, dies dem Aufgabenträger zu melden. Dieses EVU wäre dann von der Vergabe der Betriebsleistungen ausgeschlossen worden. Diesen Punkt monierte die Vergabekammer, der ist jedoch in dieser Form in der RRX-Vergabe nicht enthalten. Doch unabhängig von der juristischen Diskussion versucht man bei der Deutschen Bahn auch auf politischer Ebene alles, um eine Trennung zwischen Betreiber und Instandhalter doch noch abzuwenden.

So hat man, sowohl in Sachsen als auch in Nordrhein-Westfalen, bereits angekündigt, sich an der Ausschreibung nicht zu beteiligen. Eine Entscheidung ist hierzu wohl nicht gefallen. In einer aktuellen Stellungnahme heißt es: „Die finalen Ausschreibungsbedingungen können alle Beteiligten selbstverständlich erst prüfen und bewerten, wenn diese vorliegen.“ Sollte DB Regio sich tatsächlich gegen eine Vergabeteilnahme entscheiden, dann hieße das, dass man bei den hochwertigen und prestigeträchtigen RE-Leistungen im VRR-Raum nur noch die Linie RE 2 betreiben würde. Alles andere wäre dann weg. Allerdings: In Niedersachsen hat man bereits einiges an Netzen freiwillig hergegeben, weil man mit den Verdingungsmodalitäten nicht einverstanden war. Ob DB Regio den angekündigten Marktaustritt daher vollziehen wird, bleibt abzuwarten.

Kommentare sind geschlossen.