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Kanton Luzern veröffentlicht Sparkatalog

29.10.14 (Schweiz) Autor:Stefan Hennigfeld

Die letzte Woche vom Regierungsrat vorgestellten Sparmaßnahmen haben einschneidende Konsequenzen für den öffentlichen Verkehr im Kanton Luzern. Bis 2017 soll der Verkehrsverbund Luzern im Rahmen von Leistungen und Strukturen II Einsparungen in zweistelliger Millionenhöhe vornehmen. Da der ÖV im Kanton Luzern zu je fünfzig Prozent vom Kanton und von den Gemeinden finanziert wird, verdoppelt sich der Sparbeitrag beim ÖV.

Dieser Sparbeitrag beträgt über zehn Prozent des jährlichen Aufwandes des VVL. Vorgesehen sind gezielte Leistungskürzungen vor allem zu Nebenverkehrszeiten, aber auch Verbesserungen, dort wo es die Nachfrage verlangt. Weiter sollen Infrastrukturprojekte verzögert umgesetzt werden. In erster Linie mit dem Abbau von Reserven und Kostenüberwälzungen an große Verkehrsverursacher will der Verkehrsverbund Luzern die Auswirkungen so gering wie möglich halten. Gemäß der Botschaft B 120 Leistungen und Strukturen II (L+S II) des Regierungsrates an den Kantonsrat vom 11. September 2014, welche heute vom Regierungsrat vorgestellt wurde, ist der Verkehrsverbund Luzern (VVL) von der Kürzung des Globalbudgets und der Plafonierung der Investitionsausgaben betroffen. Konkret spart der Kanton Luzern beim öffentlichen Verkehr (öV) im Vergleich zu den budgetierten Aufwendungen gemäß dem Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2014-2017. Der Kanton Luzern sieht zudem vor, dass sich publikumsintensive Verkehrsverursacher wie Einkaufszentren oder Freizeiteinrichtungen stärker an den ÖV-Kosten beteiligen.

Weiter kündigte der Bund an, ab 2016 den Schlüssel der Mitfinanzierung zugunsten des Kantons Luzern zu ändern. Das Angebot soll außerdem effizienter durch die Transportunternehmen erbracht werden. Wie genau diese Effizienzsteigerung aussehen soll und in welcher Form die Verkehrsunternehmen auf Geld verzichten, ist jedoch nicht bekannt und gibt eine Menge Spannung in die Sache hinein. Auf den Fahrplanwechsel vom 14. Dezember 2014 wird es noch zu keinen nenneswerten Änderungen kommen, da die Leistungen im Rahmen des zweijährigen Bestellverfahrens von den Transportunternehmen bereits offeriert wurden. Die konkret geplanten Verschlechterungen wird es daher erst in den Fahrplanjahren 2016 und 2017 geben – da laufende Verträge auch durch die öffentliche Hand eingehalten werden müssen.

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