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Die Mitarbeiter im SPNV

06.10.14 (Kommentar) Autor:Stefan Hennigfeld

Es ist eine interessante Forderung, die man bei der EVG da im Rahmen um die Diskussion der Regionalisierungsgelder gestreut hat. Es geht um den „vergoldeten 613a“. Im Rahmen von Ausschreibungen sollen Mitarbeiter genauso übernommen werden wie es bei Unternehmenskäufen oder -verschmelzungen der Fall ist. Die Tatsache, dass die betroffenen Arbeitnehmer dann nach nur einem Jahr jederzeit betriebsbedingt gekündigt werden können, verschweigt die Gewerkschaft dabei – alle Vorteile aus dem Demographietarifvertrag der Deutschen Bahn, etwa die lebenslange Besitzstandswahrung und das unbefristete Entlassungsverbot im Konzern, wären verloren, wenn jemand den Arbeitgeber wechselt, egal zu welchen Bedingungen.

Den in Juristenkreisen als „vergoldeten 613a“ gab es in den 1990er und 2000er Jahren, als zahlreiche Stadtwerke privatisiert wurden: Wer sich in seinem Berufsleben entschieden hat, für die lebenslange Sicherheit im öffentlichen Dienst auf bessere Bezahlungsmöglichkeiten zu verzichten, der hatte bei der Privatisierung eben jenes öffentlichen Arbeitgebers dann das Recht, seine Altbestimmungen zu behalten. Inklusive lebenslanger Unkündbarkeit bei voller Besitzstandswahrung in der Zukunft. So war das im Übrigen auch bei der Gründung der Deutschen Bahn im Jahr 1994. Damals behielten die Bundesbahn-Beamten ihren Beamtenstatus, auch die Angestellten behielten alle Privilegien, die mit dem Leben als Bundeseisenbahner einhergingen.

Jetzt, zwanzig Jahre später, sieht die Welt aber anders aus. Die Eisenbahn ist marktwirtschaftlich organisiert und wenn man sich ansieht, dass der Niedergang gestoppt wurde (der Modal Split ist seit zwanzig Jahren auf niedrigem Niveau konstant, aber ohne die Eisenbahnreform wäre die Schiene wohl nie wieder ein ernsthafter Verkehrsträger in Deutschland geworden), so ist festzustellen, dass die Implementierung neuer Strukturen ein Erfolg ist. Das war auch in Großbritannien oder den skandinavischen Ländern der Fall, doch da ist die Eisenbahn anders organisiert. Dort ist quasi jeder Verkehrsbetrieb für sich und wechselt mit einer Neuvergabe den Besitzer. So würde z.B. aktuell in Sachsen-Anhalt eine E-Netz STS GmbH samt Rollmaterial und Beschäftigten von DB Regio zu Abellio wechseln.

Das ist aber in Deutschland nicht so organisiert. Werkstätten, Rollmaterial (auch das, was der DB AG bei ihrer Gründung 1994 auf Kosten des Bundeseisenbahnvermögens geschenkt worden ist) und Beschäftigte bleiben im Unternehmen, das jetzt einen Auftrag verloren hat. Die Tarifparteien haben für den Fall, dass ein Unternehmen vor Ort nicht mehr im Markt vertreten bleibt, Vereinbarungen getroffen. Aber jede tarifvertragliche Regelung sieht vor, dass sowohl der Verbleib beim Altarbeitgeber als auch die Betriebsaufnahme des Neubetreibers mit Bestandspersonal Vorrang hat. Müller Rail kann nicht gezwungen werden, die ehemaligen Mitarbeiter von Schienen-Schulz dem Bestandspersonal vorzuziehen. Zum Schluss noch eins: Eine auskömmliche Versorgung mit Regionalisierungsgeldern ist die Grundlage für Arbeit und Beschäftigung im Eisenbahnwesen.

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