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Bund: Absage an Ländereinigung

13.10.14 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

In der letzten Woche haben sich die Länder bei der Zukunft der Regionalisierungsgelder geeinigt. Der Bund gibt künftig statt 7,3 Milliarden Euro im Jahr 8,5 Milliarden Euro, gleichzeitig wird die Dynamisierung von jetzt 1,5 Prozent im Jahr auf dann 2,85 Prozent im Jahr knapp verdoppelt und dann ist man zufrieden. Unter diesen Umständen fand man sogar eine Einigung bei der horizontalen Verteilung. Sobald der Bund zustimmt, wird alles gut. Durch die stärkere Dynamisierung sollten die Kostensteigerungen im Infrastrukturbereich abgegolten werden.

Das klingt logisch: Der SPNV wird durch das Bundesunternehmen DB Netz finanziell in Bedrängnis gebracht, also muss auch der Bund für eine auskömmlichere Finanzausstattung sorgen – wenn er schon nicht bereit ist, sich mit seinem eigenen Unternehmen um die Finanzierungsfragen anzulegen. Nach branchenweiter Rezeption ist auch die Bahndividende in diesem Zusammenhang zu sehen, die quasi eine faktische Senkung der Regionalisierungsgelder ist. Für die nominale Höhe braucht der Bund die Zustimmung der Länder – wenn er das Geld am Ende aus dem System wieder heraus zieht aber nicht. Was auch immer die Länder also beschlossen haben, der Bund muss zustimen und das tut er nicht. Verkehrsstaatssekretär Werner Gatzer (SPD) hat im Rahmen des parlamentarischen Abends der Parlamentsgruppe Schienenverkehr in der letzten Woche eine klare Absage an die Forderungen der Länder erteilt – und von diesen stattdessen mehr Effizienz gefordert.

Tatsächlich sank der spezifische Zuschussbedarf (unabhängig von den steigenden Infrastrukturkosten) durch Ausschreibungsersparnisse erheblich – eine Entwicklung, die sich jedoch nicht dauerhaft fortsetzen lässt, sondern nur einmal möglich ist: Beim Sprung von den alten Monopolpreisen auf aktuelle Marktpreise. Die Verkehrsminister von Schleswig-Holstein Reinhard Meyer und Niedersachsen Olaf Lies (beide SPD) protestieren energisch gegen diese Aussage. Wie Meyer dazu am 9. Oktober in Kiel sagte, laufe vor allem das Argument Gatzers ins Leere, wonach die Länder lieber nach weiteren Einsparpotenzialen in ihren Netzen suchen sollten. „Wir haben durch unsere Landesweite Verkehrs-Service-Gesellschaft in den letzten Jahren durch findige Ausschreibungen und die Einführung von immer mehr Wettbewerb bereits erfolgreich unter Beweis gestellt, dass sämtliche Einspar-Potenziale genutzt wurden und inzwischen ausgereizt sind. Anderenfalls wären wir in den letzten Jahren mit einem nur 1,5-prozentigen Aufwuchs der Regionalisierungsmittel bei Kostensteigerungen von bis zu fünf Prozent für Trassen- oder Stationspreise pro Jahr nicht über die Runden gekommen“, so Meyer.

Der Bund müsse sich jetzt vielmehr die Frage stellen, wie viel ÖPNV in Deutschland tatsächlich gewollt sei. Meyer: „Wenn zutrifft, was in vielen Sonntagsreden propagiert wird, nämlich dass wir den Menschen langfristig eine echte Alternative zum Auto bieten wollen, dann müssen auf diese schönen Worte auch Taten folgen.“ Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies sagte: „Ich bin schon etwas irritiert darüber, mit welcher Leichtfertigkeit sich der Bund über den Mehrheitsbeschluss der Länderverkehrsminister hinwegsetzt und die guten Argumente für eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel ausgeblendet werden. Alle Verkehrsminister hatten gemeinsam auf der Verkehrsministerkonferenz letzte Woche in Kiel deutlich gemacht, dass für den ÖPNV, SPNV sowie den regionalen Straßenbau dringend mehr finanzielle Mittel notwendig seien. Zu geringe Regionalisierungsmittel führen unweigerlich zu einer Reduzierung des Angebots im Nahverkehr, gleich ob Eisenbahn, Straßenbahn oder Bus. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein. Der Bund muss sich seiner Verantwortung stellen und für eine ausreichende Finanzierung sorgen, nur so kann ein attraktives Angebot im Schienen- und Busverkehr flächendeckend aufrechterhalten bleiben.“

Meyer und Lies erinnerten an die grundgesetzliche Verpflichtung des Bundes, den seit 1996 von den Ländern organisierten Nahverkehr in Deutschland auskömmlich zu finanzieren. Das jedoch gilt insbesondere auch für den SPFV, wo im Grundgesetz ein Bundesgesetz gefordert wird, das es aber noch immer nicht gibt. Sie verschweigen, dass ein Teil der Regionalisierungsgelder ab dem 1. Januar 2007 seine Zweckbindung verloren hat – seitdem nutzen die meisten Länder das Geld für andere Dinge im Haushalt. Dennoch fließt es regelmäßig vom Bund an die Länder.

Siehe auch: Anreize auch für die Länder schaffen

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