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Anreize auch für die Länder schaffen

13.10.14 (Kommentar, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Natürlich wird man mir jetzt, wie so oft, Illoyalität vorwerfen. Trotzdem muss man sich ernsthaft die Frage stellen, wer denn bitte daran geglaubt hat, dass die Einigung der Landesverkehrsminister über die Zukunft der Regionalisierungsgelder auch umgesetzt wird. Wahrscheinlich keiner. Die Länder haben sich darauf geeinigt, dass der Bund mehr bezahlt, dessen Zustimmung jedoch noch aussteht. Primär muss festgestellt werden, dass die öffentliche Hand insgesamt die Verpflichtung hat, für eine auskömmliche Finanzierung der Eisenbahn Sorge zu tragen. Dazu gehört sowohl eine angemessene Finanzausstattung für Infrastrukturvorhaben als auch verlässliche Vereinbarungen über die konsumtiven Kosten.

Es reicht eben nicht, wenn man eine Bahnstrecke baut, es muss auch ein Zug drauf fahren. Wenn ein Aufgabenträger verspricht, dass man eine Linie im Stundentakt auf einen Zehnminutentakt umstellt sobald eine Oberleitung aufgehängt wird, dann muss dieser eine ziemliche gute Erklärung dafür haben, wie er das bezahlen will. Allen praktischen Erfahrungen zufolge ist das in der Regel nicht der Fall. So ist das jetzt auch wieder, wenn die Länder eine Einigung verkünden. Ob jetzt wohl noch die Einigung über die neu definierte horizontale Verteilung steht? Denn es ist ja wahrlich ein krasser Missstand, dass man in Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern Bimmelbahnen rollen lässt, die allenfalls der Eisenbahnromantik dienen, in zahlreichen Metropolregionen jedoch kein Geld für dringend notwendige Leistungsausweitungen da ist.

Wobei man sich da fragen muss, wie denn künftige Anreize aussehen sollen. Offensichtlich ist der SPNV für die Länder nur ein Nice-to-have; sobald (wie 2007) das Geld die Zweckbindung verliert, wandert es anderweitig in den Haushalt. In den Ländern ist kaum jemand bereit, selbst finanzielle Verantwortung für den Eisenbahnverkehr zu übernehmen. Im Infrastrukturbereich ist das anders. Dort gibt es zahlreiche Investitionsprogramme, an denen sich auch die Länder beteiligen.

Das ist leicht erklärt: In der Regel sind die Finanzierungsvereinbarungen da so gestaltet, dass die Länder sich mit Landesgeldern in Höhe der Summe X beteiligen und dadurch die höhere Gesamtinvestitionssumme Y auslösen, weil aus dem LuFV-Etat des Bundes noch ein Teil zugesteuert wird. Eine solche Regelung wäre auch für die Zukunft der Regionalisierungsgelder überlegenswert: Der Bund finanziert für die Länder (unabhängig vom Verteilschlüssel) einen Sockelbetrag und diese können weitere Gelder abrufen, indem sie sich aus ihrem eigenen Haushalt beteiligen. So könnte Land X vielleicht einen Sockelbetrag von 500 Millionen Euro im Jahr haben aber durch die Bereitstellung von Eigenmitteln in Höhe von 100 Millionen Euro noch einmal weitere 100 bis 200 Millionen Euro vom Bund akquirieren. Damit würde der Nutzen die eigene Aufwendung erheblich überschreiten. Wenn dann immer noch kein einziges Land bereit sein sollte, sich selbst an den Kosten zu beteiligen, nunja. Wenn die Länder Eisenbahngelder lieber ohne jede Zweckbindung im Haushalt versickern lassen, dann muss man dem Bund (leider) das Gleiche zugestehen.

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