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Veolia widerspricht DB-Vorwürfen

04.09.14 (Allgemein, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Bei Veolia Verkehr hat man sich sehr verwundert über die von der Deutschen Bahn kolportierten Gerüchte gezeigt, wonach Ausschreibungen und wettbewerbliche Vergaben von gemeinwirtschaftlichen Eisenbahnleistungen im Regionalverkehr zu Lohndumping und Verschlechterungen bei den Arbeitnehmern führen. Hintergrund ist, dass die Deutsche Bahn seit einiger Zeit mit der Forderung durch die Lande zieht, die Regelungen nach § 613a BGB auch für Betreiberwechsel im SPNV anzuwenden.

Dieser Paragraph befasst sich ansonsten mit den Rechten der Arbeitnehmer für den Fall, dass ein Unternehmen aufgekauft oder mit einem anderen verschmolzen wird. So wird seit einigen Wochen vorsätzlich das Gerücht gestreut, dass das Gehaltsniveau bei Wettbewerbsbahnen mindestens zehn Prozent unter dem der DB AG liege – oft auch unter vorsätzlicher Missachtung der Tatsache, dass die großen Wettbewerbsbahnen in der Regel Haustarifverträge haben, die deutlich über dem Branchentarifvertrag SPNV liegen. Christian Schreyer, Vorsitzender der Geschäftsführung der Veolia Verkehr GmbH, findet deutliche Worte: „Der Verdacht liegt nahe, dass die Deutsche Bahn mit unzutreffenden Behauptungen zu Gehältern und Sozialstandards eine weitere Öffnung des deutschen SPNV zu verhindern sucht. Grund dafür könnten die in vielen Bundesländern immer noch geltenden, extrem profitablen Altverträge sein. Diese überteuerten Monopolverträge gehen meist zu Lasten der Fahrgäste, des Services und eines fairen Wettbewerbs.“ Man hat damals die Einführung des Branchentarifvertrages unterstützt. Dieser kam zwischen den G6-Konzernen sowie der EVG erst im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens zustande, das seinerzeit unter der Leitung des inzwischen verstorbenen früheren Bundesverteidigungsministers Peter Struck (SPD) gestanden hatte.

Dieser, so heißt es bei Veolia, sorge insbesondere für ein ausgeglichenes und gerechtes Lohnniveau der Beschäftigten, sichert Chancengleichheit unter den Arbeitnehmern und berücksichtigt zahlreiche soziale Aspekte wie etwa die betrieblich unterstützte Altersvorsorge sowie den Wechsel von MitarbeiterInnen zwischen den Betreibern oder bei einem Betriebsübergang. Der Branchentarifvertrag, an dessen Entstehung die Deutsche Bahn neben den privaten Wettbewerbern auch direkt beteiligt war, ist in den meisten Tariftreuegesetzen der Länder auch als repräsentativer Tarifvertrag benannt, wobei die dort genannten Mindeststandards von Veolia in vielen Bereichen übertroffen werden. Schreyer weiter: „Für den Erfolg im SPNV-Wettbewerb sind Kundenservice, innovative Betriebskonzepte, gute Instandhaltungsleistungen sowie eine schlanke Verwaltung von viel größerer Bedeutung als die reinen Personalkosten. Da kompetentes Personal von allen Verkehrsunternehmen dringend gesucht wird, wären hier niedrigere Lohnkosten gar nicht durchsetzbar. Von einem Wettbewerb auf dem Rücken der Arbeitnehmer kann daher auf keinen Fall gesprochen werden.“

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