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Staats- und Nutzerfinanzierung

11.09.14 (Kommentar, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Stadtbahnen, Straßenbahnstrecken, kommunale Schienenwege: Hier muss man immer wieder darauf hinweisen, dass man den Unterhaltung nicht den Kommunen allein überlassen. Das kann selbst die finanzstärkste Gebietskörperschaft nicht im Haushalt darstellen, weder im Ruhrgebiet, aber auch nicht in boomenden Metropolen wie München. Das müssen Bund und Land machen, zumal die es waren, die die Straßenbahnen vergraben wollten. Nicht die Provinzbürgermeister, die man allenfalls mit Versprechungen angelockt hat.

Wo es im Eisenbahnwesen mit der LuFV ein Finanzierungsmodell gibt, das sich explizit um Ersatzinvestitionen und Unterhaltsfinanzierung dreht, brauchen auch andere Schienenbetreiber Unterstützung. Als erstes jedoch fragt man sich, wieso es eine Stadt wie Essen, deren kommunales Unternehmen EVAG bei jeder Gelegenheit lauthals höhere Subventionen fordert, eine neue Straßenbahnstrecke baut, während man pressewirksam davor warnt, demnächst Pilze in den U-Bahnschächten anbauen zu müssen, weil sich der Zustand immer weiter verschlechtert. Ja, Neu- und Ersatzinvestitionen werden unterschiedlich finanziert. Ursprünglich diente das dazu, sicherzustellen, dass mit Bundes- und Landesgeldern keine laufenden Kosten gedeckt werden.

Es sollten neue Vermögenswerte her. Diese Denkweise hat sich inzwischen überlebt, natürlich wäre es richtig, Neu- und Ersatzinvestitionen aus einem Topf zu finanzieren, auch um sicherzustellen, dass das Geld, das für den Unterhalt fehlt, nicht bei Neubauten verfällt, da es nicht abgerufen wird. Es stellt sich aber die Frage, ob man das in der ÖV-Branche auch so sieht, oder ob man es hier nicht mit politischen Bestrebungen zu tun hat, die das eine haben und das andere behalten wollen. Natürlich ist beides wichtig, aber ebenso wichtig ist die Erkenntnis, dass man jeden Euro des Steuerzahlers nur einmal ausgeben kann: Entweder für den Erhalt bestehender oder den Bau neuer Anlagen. Wenn man also einen geschlossenen Fonds fordert, wie es ihn seit neuestem mit Fabi in der Schweiz gibt, dann muss man auch darauf hinweisen, dass ein solcher die Trennung zwischen beidem aufgehoben hat. Gelegentlich wird in diesem Zusammenhang die Forderung laut, den Solidaritätszuschlag nach seinem Auslaufen (2019 wird das voraussichtlich, 30 Jahre nach dem Mauerfall, passieren) in eine Infrastrukturabgabe umzuwandeln.

Damit solle eine auskömmliche Finanzierung sichergestellt werden ohne dass diese zur Verhandlungsmasse wird. Denn hier droht natürlich Ungemacht: Die politische Großwetterlage in Bund und Ländern ist deutlich stärker dafür verantwortlich, wie kurzfristig Gelder zur Verfügung stehen und gestrichen werden als irgendwas anderes. Deswegen wäre Zweckbindung geeignet, Planbarkeit für alle Beteiligten zu schaffen. Mit politischen Mehrheiten für vernünftige Lösungen braucht man hier wohl nicht zu rechnen. Überlegungen, die Soli einfach in eine nicht zweckgebundene Steuer umzuwandeln, gehen daher wirklich in die falsche Richtung. Die öffentliche Infrastruktur sollte als Finanzsteinbruch zum Stopfen von Haushaltslöchern endgültig ausgedient haben.

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