NRW: Tariftreuegesetz ist rechtswidrig
22.09.14 (Nordrhein-Westfalen) Autor:Stefan Hennigfeld
Das auch für öffentliche Verkehrsmittel relevante Tariftreue- und Vergabegesetz in Nordrhein-Westfalen ist nach Ansicht des Europäischen Gerichtshof rechtswidrig. Die Richter sehen darin eine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit. Im konkreten Fall hatte die Bundesdruckerei geklagt. Ein polnischer Subunternehmer darf nicht gezwungen werden, 8,62 Euro pro Stunde zu zahlen.
Ute Jasper, Rechtsanwältin für Vergaberecht bei der Düsseldorfer Kanzlei Heuking: „Das entscheidende Argument des EuGH ist der freie europäische Markt: Jedes Unternehmen muss in Europa grundsätzlich selbst mit seinen Arbeiternehmern über die Höhe der Löhne verhandeln dürfen. Ein Mitgliedsstaat darf nicht unterschiedliche Lohnniveaus zu Lasten von Wettbewerbern in anderen Staaten nivellieren. Bei den geringen Lebenshaltungskosten z.B. in Polen besteht nicht dasselbe Schutzbedürfnis für die Arbeitnehmer wie in Deutschland.“
Der Mindestlohn von 8,62 Euro pro Stunde soll verhindern, dass das Gesetz in Branchen, in denen es keine Tarifverträge gibt, gegenstandslos wird. Für den ÖPNV gibt es eine anhängende Rechtsverordnung der rot-grünen Landesregierung, die im kommunalen Stadtbusverkehr für künftige Konzessionen u.a. verbietet, dass private Subunternehmen den Tarifvertrag mit der Christlichen Gewerkschaft öffentlicher Dienst und Diensleistung für ihre Beschäftigten anwenden. Hier ist jetzt aber eine neue Situation eingetreten.