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EVG und VDV zur Eisenbahnregulierung

25.09.14 (Allgemein, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sowie die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) haben sich gemeinsam für eine sehr geringe Eisenbahnregulierung in Deutschland ausgesprochen. Sie haben ein Eckpunktepapier verabschiedet, indem sie der Bundesregierung empfehlen, nur den europäischen Minimalkonsens in nationales Recht umzusetzen und die darüber hinaus gehenden optionalen Bestimmungen nicht gesetzlich vorzuschreiben.

Die Eisenbahnregulierung nach Vorbild des Recasts bietet auch für den deutschen Markt einen vernünftigen und umsetzbaren Rechtsrahmen. Wir empfehlen dem deutschen Gesetzgeber daher einen schlanken Gesetzesentwurf, der sich sehr nah an den europäischen Vorgaben orientiert“, erklären VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff und EVG-Vorsitzender Alexander Kirchner. Ein nationales Eisenbahnregulierungsgesetz, das sich ausschließlich auf die Dinge beschränkt, die sich nach europäischem Recht nicht abwenden lassen, haben für VDV und EVG den großen Vorteil, dass man es schnell umsetzen könne. „Der Recast des ersten Eisenbahnpakets ist bis Juni 2016 von den EU-Mitgliedsstaaten umzusetzen. Ein umfangreicher nationaler Gesetzesentwurf, der sich allzu weit von europäischen Regelungen entfernt, kann unter Umständen zu einer verzögerten Umsetzung und damit einem Vertragsverletzungsverfahren führen“, so Wolff und Kirchner. Dies sei zu vermeiden, wenn der Gesetzgeber von der Geltendmachung weiterer Regulierungen absehe.

Im gemeinsamen Papier von VDV und EVG zum deutschen Eisenbahnregulierungsgesetz finden sich insgesamt neun Eckpunkte, zu allen wichtigen Regulierungsthemen gibt es entsprechende Vorschläge und Empfehlungen. Eine zentrale Forderung bezieht sich auf die Prüfung und anschließende Genehmigung von Trassenentgelten durch die Bundesnetzagentur: „Ein solches Genehmigungsverfahren ist für alle Markteilnehmer wichtig und hilfreich, denn es gewährleistet den konkurrierenden Betreibern mehr Rechtssicherheit und schafft Akzeptanz für notwendige Trassennutzungsentgelte“, so Wolff und Kirchner. Ein weiterer Punkt ist die Frage, was bei kleineren Infrastrukturbetreibern passiert.

VDV und EVG empfehlen, die im europäischen Rechtsrahmen bestehenden Ausnahmemöglichkeiten auszuschöpfen und kleine und mittlere Infrastrukturunternehmen ganz oder teilweise von den Regulierungsanforderungen zu entlasten. Dadurch könnten komplexe Regelungen, die die Monopolstellung der DB AG stärken de facto ausschließlich für DB Netz gelten und die klassischen NE-Bahnen mit kleinen Infrastrukturen ausgenommen werden. Beide sind sich jedoch einig, dass sie integrierte Unternehmen zusammenhalten wollen. Sowohl der VDV als auch die EVG haben sich bereits mehrfach für einen dauerhaften Erhalt der DB AG ausgesprochen. Ob Staatsbahnen wie die DB AG bestehen bleiben können, hängt auch von der aktuellen Debatte zum vierten Eisenbahnpaket ab.

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