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Eisenbahngelder der Eisenbahn

29.09.14 (Kommentar, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Es wird Zeit. Noch immer ist völlig offen, wie viel Geld den Aufgabenträgern ab dem kommenden Jahr zur Verfügung steht und wer die Arbeitsweise der Bundesregierung kennt, das weiß, dass wahrscheinlich nur eine Regelung für vier Jahre getroffen wird, um den Nachfolgern das Feld zu überlassen. Große Koalitionen haben zwar große Mehrheiten, aber wie schon zwischen 2005 und 2009 reicht es nicht für große Entscheidungen, sondern beide Regierungsparteien wollen möglichst ohne Gesichtsverlust aus der Sache wieder rauskommen.

Dabei ist die Situation natürlich für die Aufgabenträger selbst eine Zumutung: Da verlangt man einerseits, langfristige Verkehrsverträge abzuschließen, andererseits aber weiß niemand, wie viel Geld im nächsten Jahr, in fünf oder zehn Jahren zur Verfügung steht. Dadurch, dass der SPNV stets auch immer politische Verhandlungsmasse in der ständigen Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern, zwischen Regierung und Opposition ist, droht zudem mehr oder weniger zu jeder Zeit neues Ungemach: So wie 2007 die Regionalisierungsgelder nach der Rasenmähermethode von jetzt auf gleich gesenkt worden sind, kann das jederzeit passieren. Seit damals erhalten die Länder nicht zweckgebundene Kompensationszahlungen aus den Mehreinnahmen, die durch die Umsatzsteuererhöhung ab 2007 generiert werden. Die meisten nutzen dieses Geld anderweitig im Haushalt und stellen es nicht der Eisenbahn zur Verfügung.

Daraus kann man einige Schlüsse ziehen. Erkennbar ist als der Regionalverkehr auf der Schiene für die Länder nur eine nette Mitnahme, aber bevor sie selbst Geld dafür aufbringen, lassen sie es lieber sein. Auch wenn man sich im Rahmen verschiedener Aktionen stets für eine auskömmliche öffentliche Finanzierung ausspricht (so richtig das ist), die Länder halten nur die Hand auf und nehmen eine Unterfinanzierung in Kauf, für den Fall, dass der Bund nicht bereit ist, die Lasten allein zu schultern. Wenn also, und das ist zu erwarten, im Rahmen künftiger Föderalismusreformen oder Bund-Länder-Verhandlungen Gelder ihre Zweckbindung verlieren, sind sie (trotz steigendem Verkehrsaufkommen) für die Eisenbahn verloren.

Sollten also die Regionalisierungsgelder in einigen Jahren mit anderen Finanzierungsinstrumenten zur Verkehrsinfrastruktur oder überhaupt zur Aufrechterhaltung des ÖV-Systems verknüpft werden, dann droht übles. Bereits heute zeigt sich, dass die eigentlich für die Flächenerschließung mit der Eisenbahn nur teilweise dafür verwendet werden. Der Gummiparagraph im Regionalisierungsgesetz sieht eine Einsetzung „überwiegend“ für den SPNV vor. Das reicht nicht. Die Erfahrung zeigt, dass dem Regionalverkehr klar und deutlich Gelder zugewiesen werden müssen. So wichtig die Finanzierung bei den Kommunalmonopolisten ist, so unstatthaft ist es, sich hier aus Eisenbahngeldern zu bedienen. Und dabei wurde jetzt noch gar nicht über die künftige Dynamisierung, die reale Entwicklung aufgrund der Trassenpreise zugunsten von DB Netz oder über die künftige horizontale Verteilung gesprochen. Das Thema ist vielschichtig und kompliziert.

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