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BAG SPNV fordert ausreichende Finanzierung

29.09.14 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Angesichts der für 2015 gesetzlich vorgesehenen Neuregelung der Regionalisierungssgelder für die Finanzierung des Regionalverkehrs auf der Schiene fordert die BAG SPNV eine baldige Regelung, die nicht nur dem gestiegenen Verkehrsaufkommen und den gestiegenen Kosten Rechnung trägt, sondern auch langfristige Planungssicherheit bieten soll, um politische Risiken bei der Vergabe von Eisenbahnleistungen zu minimieren. Seit sieben Jahren ist bekannt, dass die aktuelle Regelung zum 31. Dezember 2014 ausläuft und für die Folgezeit ein Anschlussgesetz her muss.

Die BAG SPNV hat bereits im Juni 2014 ihre eigenen Berechnungen vorgelegt: Demnach müssen die Regionalisierungsgelder von aktuell 7,3 Milliarden Euro auf dann 8,5 Milliarden Euro erhöht werden. In einem durch die Verkehrsministerkonferenz beauftragten Gutachten wird dieser Wert bestätigt. Zudem müsse die jährliche Dynamisierung von aktuell 1,5 Prozent auf dann 2,8 Prozent steigen. Das ist nach Ansicht des Verbandes der minimale Bedarf, der notwendig ist, um den Status Quo bei den aktuellen Kostensteigerungen dauerhaft zu sichern. Für großflächige Leistungsausweitungen und deutliche quantitative Verbesserungen des Regionalverkehrs müssten dann weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden, was jedoch angesichts der Schuldenbremse unwahrscheinlich wirkt. Man fürchtet, dass die Regionalisierungsgelder im Rahmen der Bund-Länder-Verhandlungen zum Spielball werden und, wie schon 2007, erneut (teilweise) die Zweckbindung verloren geht.

Thomas Geyer, Präsident der BAG SPNV: „Der Bund soll seinem Auftrag nachkommen und die Regionalisierungsmittel noch in diesem Jahr für die Folgejahre ab 2015 auf der Grundlage des Ländergutachtens festlegen. Eine Verquickung mit dem Bund-Länder-Finanzausgleich wäre nicht sachgerecht und eine Gefahr für den Bestand der heutigen Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr.“ Die 27 Aufgabenträger, die jährlich 640 Millionen Zugkilometer bestellen, sind sich einig, dass der SPNV auf finanzielle Probleme zuläuft. Bereits im Sommer 2010, also vor über vier Jahren, hat man erstmals ein Gutachten veröffentlicht, wonach bei weiter steigenden Trassenpreisen langfristig Abbestellungen nötig sind, weil das Budget trotz nomineller Steigerungen real sinkt.

Bei steigendem Verkehrsaufkommen und weniger Zug- oder Platzkilometern im SPNV hätte das zwangsweise eine Verkehrsverlagerung von der Schiene auf die Straße zur Folge. Dabei konnte der Eisenbahnverkehr seinen Marktanteil in den letzten zwanzig Jahren auf niedrigem Niveau stabilisieren. Es ist gelungen, das Fahrgastaufkommen mit dem Gesamtverkehr mitwachsen zu lassen. Doch das kostet Geld – auch bei erheblichen Fahrpreissteigerungen lässt sich der Regionalverkehr nicht aus reinen Markteinnahmen finanzieren. Dadurch, dass in jedem Fall immer Besteller-Entgelte fällig werden, braucht es langfristige Absicherungen. Im Rahmen von Neuvergaben werden Investitionen oft im dreistelligen Millionenbereich ausgelöst, die in irgendeiner Form abgesichert werden müssen.

Das heißt im Klartext, dass Abbestellungen im laufenden Verkehrsvertrag zwar möglich sind, aber meistens nur auf einem sehr geringen Niveau. Bei darüber hinausgehenden Kürzungen werden Entschädigungszahlungen fällig, denn wenn private Unternehmen für die Aufgabenträger Züge anschaffen, erwarten sie auch zumindest für die Dauer des Verkehrsvertrages auskömmliche Aufträge. Deswegen müssen die Aufgabenträger im Zweifel als Puffer herhalten für die politischen Risiken zwischen Entscheidungen über die Finanzierungshöhe und laufenden Verkehrsverträgen. Sollten die Regionalisierungsgelder Teil der Bund-Länder-Verhandlungen werden, erkennt man bei der BAG SPNV zwei Problemfelder: Einerseits ist im Fall der Verschiebung derzeit völlig unklar, ob der Bund gedenkt, die Mittel von 2014 mit oder ohne Fortschreibung auch im Jahr 2015 den Ländern zur Verfügung zu stellen.

Da die Mittel nachweislich bereits für 2014 nicht gereicht haben, würde sich die Situation für die Bestellorganisationen weiter verschärfen. Zum anderen wäre zu befürchten, dass bei der Vermischung mit anderen Themen der klare Auftrag des Grundgesetzes, den öffentlichen Personennahverkehr als Daseinsvorsorge zu finanzieren, ausgehebelt würde. Die dort enthaltene Zweckbindung der Regionalisierungsmittel für den öffentlichen Personennahverkehr müsse daher erhalten bleiben – ansonsten könnte das fatale Folgen für den Eisenbahnverkehr in der Fläche haben.

Siehe auch:Eisenbahngelder der Eisenbahn

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