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DB Regio und Abellio debattieren um Personalübernahme bei Betreiberwechseln

28.08.14 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Debatte um Personalübernahmen bei Betreiberwechseln nach Neuvergaben ist noch immer im Gange. DB Regio fordert, dass die Aufgabenträger in den Verdingungsunterlagen regelmäßig zur Auflage machen, die Regelungen nach § 613a BGB anzuwenden. Dieser befasst sich mit den Rechten und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Unternehmensübergaben, also wenn ein Unternehmen entweder verkauft oder mit einem anderen verschmolzen wird. Fest steht, dass die Mitarbeiter nicht gegen ihren Willen gezwungen werden können, den Konzern zu verlassen, auch nicht vom Aufgabenträger. Die DB-Angehörigen haben in jedem Fall alle Rechte aus dem Demographietarifvertrag zwischen DB AG und EVG, der u.a. lebenslange Besitzstandswahrung und einen unbefristeten Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen vorsieht. Der Verbleib beim bisherigen Arbeitgeber hat also in jedem Fall Vorrang.

Trotzdem müsste der neue Betreiber jeden annehmen, der den Wechsel nicht ablehnt und der vom Altbetreiber, in der Praxis wird das DB Regio sein, dem Vergabeobjekt zugeordnet wird. Davor warnt man etwa bei Abellio. In einem Positionspapier wird darauf verwiesen, dass DB Regio das Elektronetz Saale-Thüringen-Südharz (STS) mit 450 Personen beziffert, Abellio kommt aber (trotz erheblicher Leistungsausweitungen) mit 350 Personen aus. Man befürchtet, dass der Personalkostenblock somit künstlich aufgebläht werden könnte. Erst nach einem Jahr kann der neue Betreiber, wie es in § 613a BGB geregelt ist, den Personalbestand auf den eigenen Bedarf anpassen. Das aber hätte ggf. auch betriebsbedingte Kündigungen zur Folge, die bei der DB AG per Konzerntarif ausgeschlossen sind. Bei Abellio sieht man das als Möglichkeit für DB Regio ohne Unkosten Personal abzubauen, indem man es im Rahmen einer Betriebsübernahme zum anderen Betreiber schickt.

Gelegentlich wird in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass etwa in Großbritannien Personalübernahmen an der Tagesordnung sind. Das stimmt. Allerdings geht der gesamte Verkehrsbetrieb dort von einem auf den anderen Besitzer über, inklusive der Züge. Die Organisation ist daher in vielfacher Hinsicht eine andere als in Deutschland. DB Regio will zwar nicht mehr generell ausschließen, Anlagewerte an andere Betreiber oder sogar Aufgabenträger zu verkaufen, behält sich jedoch auf Nachfrage eine Einzelfallbetrachtung vor. Denn so wie auch die Mitarbeiter der DB AG die Möglichkeit haben, an anderer Stelle im Konzern zu verbleiben, so gilt das z.B. auch für Fahrzeuge. Bereits mehrfach wurde in den letzten Jahren gezeigt, dass der konzerninterne Gebrauchtfahrzeugmarkt genauso gut funktioniert wie der konzerninterne Arbeitsmarkt. Doch natürlich können sich auch DB-Beschäftige bei anderen Betreibern bewerben. Was Abellio betrifft, so findet dort die Mitarbeiterbezahlung auf Basis eines mit der EVG abgeschlossenen Unternehmenstarifvertrages statt, der zwischen 98 und 103 Prozent des DB-Niveaus liegt. Hierbei geistern Lohnunterschiede von bis zu zehn Prozent durch die Medien. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn man den Branchentarifvertrag mit dem Konzerntarifvertrag der DB AG vergleicht – aber Abellio hat einen Haustarifvertrag, der deutlich höhere Bezahlung vorsieht als ebenjener Branchentarifvertrag. Dieser wird sowohl bei Abellio Rail NRW als auch bei Abellio Rail Mitteldeutschland angewandt.

Anders sieht es jedoch aus, wenn Beamte betroffen sind. Diese sind keine Angestellten der Deutschen Bahn AG, sie sind Beamte des Bundeseisenbahnvermögens und der DB AG auf Grundrundlage des Deutsche-Bahn-Gründungsgesetzes zugewiesen. Eine alternative Zuweisung an andere Eisenbahnunternehmen statt zur Deutschen Bahn AG ist hierbei deutlich komplizierter aber nach Angaben von DB Regio dennoch möglich. Hier ist jedoch auch die Unterstützung des Bundeseisenbahnvermögens nötig, das die Zuweisung im Falle eines Falles vorzunehmen hat. Zu guter Letzt stellt man sich jedoch die Frage, wie wahrscheinlich so etwas ist und wie häufig Beschäftigte der Deutschen Bahn wegen Ausschreibungsverlusten um ihren Arbeitsplatz zu fürchten haben. Wie DB Regio Anfang 2014 selbst verkündete, waren von 20.000 DB-Lokführern im Jahr 2013 115 Personen von einem Ausschreibungsverlust betroffen. Davon wechselten 27 zum neuen Betreiber, 34 weitere wurden überregional innerhalb des Konzerns versetzt. Ein heimatnaher Verbleib ist daher allen Unkenrufen zum Trotz in jedem Fall die Regel.

Siehe auch: Abellio, DB Regio und das freie Unternehmertum

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