Eisenbahnjournal Zughalt.de

Nachrichten über Eisenbahn und öffentlichen Verkehr

DB muss Kunden aktiv informieren

20.05.14 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Wie das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden hat, muss die Deutsche Bahn bei Verspätungen ihre Kunden am Bahnsteig aktiv informieren. Der Verweis auf kostenpflichtige Hotlines, die man mit dem eigenen Mobiltelefon anrufen muss, reicht den Richtern zufolge nicht aus. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, sollte die DB AG Rechtsmittel einlegen und vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen, hätte dies in jedem Fall zunächst aufschiebende Wirkung.

Abonnenten lesen die ausführliche Fassung in der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters.

Kommentare sind geschlossen.