DB muss Kunden aktiv informieren
20.05.14 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld
Wie das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden hat, muss die Deutsche Bahn bei Verspätungen ihre Kunden am Bahnsteig aktiv informieren. Der Verweis auf kostenpflichtige Hotlines, die man mit dem eigenen Mobiltelefon anrufen muss, reicht den Richtern zufolge nicht aus. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, sollte die DB AG Rechtsmittel einlegen und vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen, hätte dies in jedem Fall zunächst aufschiebende Wirkung.
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