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Auch große Vergaben funktionieren

15.05.14 (Bayern, Kommentar) Autor:Stefan Hennigfeld

Die alte Leier, besonders große oder vermeintliche „komplexe“ (was auch immer das bedeuten mag) Netze könne „nur die DB“ fahren, wird man sicher auch im Zusammenhang mit der fränkischen S-Bahn Nürnberg hören, auch wenn man im Freistaat Bayern den Grundsätzen marktwirtschaftlicher Strukturen nicht so stark abgeneigt ist wie in Berlin. Dabei fährt man in Bayern seit Jahren einen funktionierenden Ausschreibungswettbewerb, der sich mittlerweile im dritten Wettbewerbsüberführungsvertrag befindet: Noch einige Jahre und es wird dort gar keine direkt vergebenen Eisenbahnleistungen mehr geben, der Markt wird eingeschwungen sein.

Dazu gehört auch ein konstant hohes Vergabevolumen, das die Befürworter von Direktvergaben zugunsten von DB Regio als „Vergabewelle“ bezeichnen, welches bei näherem Hinsehen aber Alltag sein wird, auch in anderen Teilen der Republik. Der Markt hat ein insgesamt hohes Volumen und wenn man nicht, wie von einigen gewünscht, ein Großteil davon an DB Regio gibt und nur einen kleinen Teil wettbewerblich ausschreibt, dann wird das auch so bleiben – Sondereffekte wie (real) sinkende Regionalisierungsgelder einmal außen vor gelassen. Dass nun die Nürnberger S-Bahn ausgeschrieben wird ist logischer Teil der erfolgreichen Vergabepolitik Bayerns.

Auch über die Losbildung diskutiert niemand ernsthaft; warum auch? Es gibt ein Vergaberecht in Deutschland, das auch in Eisenbahnfragen einzuhalten ist und dazu gehört auch die Mittelstandsklausel mit ihrer Forderung nach geeigneter Losbildung. Das ist bei der Nürnberger S-Bahn so und das ist auch bei der Berliner S-Bahn so (auch wenn der Strom statt aus der Oberleitung aus der Stromschiene kommt ist das kein Grund, auf eine Losbildung zu verzichten). Es ist aber, um im Freistaat zu bleiben, auch bei der Münchener S-Bahn der Fall. Auch hier muss der Aufgabenträger eine vernünftige Ausschreibung durchführen, um sicherzustellen, dass die Regionalisierungsgelder mit maximaler Wirtschaftlichkeit eingesetzt werden. Die Pflicht, bei öffentlichen Aufträgen eine (wie auch immer geartete) ergebnisoffene Marktevaluierung durchzuführen ist nicht nur ordnungspolitisch begründet, sondern spiegelt auch die Pflicht wieder, mit der Verwendung des Steueraufkommens so behutsam wie möglich umzugehen.

Dabei ist die Vergabe der Münchener S-Bahn natürlich sehr kompliziert und möglicherweise greift hier die Klausel, dass es aus technischen Gründen geboten sein könnte, ausnahmsweise keine Losbildung vorzunehmen. Eine Begründung für eine Direktvergabe an DB Regio ist das freilich nicht. Obwohl die Deutsche Bahn als Gesamtkonzern hier wiederum eine ganze Reihe an Stellschrauben in der Hand hat. So ist z.B. die Frage der Eröffnung eines möglichen zweiten Innenstadttunnels in München noch immer ungeklärt. Kommt Stamm 2? Wenn ja, wann? Wenn nein, welche alternativen Betriebskonzepte gibt es? DB Netz kann hier eine Verzögerungspolitik betreiben, die für alle Akteure außer DB Regio erhebliche Risiken mit sich bringen. Die BEG muss aber auch hier reagieren und angemessene Lösungen finden.

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