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Ja zu mehr Markt und ordnungspolitischer Vernunft

10.04.14 (Kommentar, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Vor etwa einem Jahr erschien die Einlassung des VDV zu den geplanten Guidelines der Kommission zur Verordnung 1370/07. Dass das Ganze im Rahmen der Diskussionen zum vierten Eisenbahnpaket irgendwann nochmal novelliert werden könnte, ist kein Grund, jetzt jahrelang stillzuhalten. Die Herausgabe der Guidelines zu diesem Zeitpunkt war richtig. Dass die Forderungen des VDV größtenteils nicht erfüllt worden sind, ist im Interesse der Attraktivität des ÖV-Systems ebenso wie aus ordnungspolitischer Vernunft nur zu begrüßen. Es ist das Papier, in dem VDV-ÖPNV-Geschäftsführer Herr Metz die Zufriedenheit der Nutzer (wenn auch verschwurbelt formuliert) für irrelevant erklärt.

Allein das disqualifiziert diesen Verband völlig und wenn es tatsächlich so sein sollte, dass dessen Einlassungen stets den Branchenkonsens widerspiegeln, dann ist das kein Beleg dafür, dass das richtig ist, sondern zeigt, dass es nach wie vor zu viel Beamtenmentalität und zu wenig Unternehmergeist, zu viel Subventionierung und zu wenig Marktdruck gibt. Dass die Kommission in einigen Punkten vernünftige Entscheidungen getroffen hat, mag für nicht marktfähige öffentliche Verkehrsunternehmen ärgerlich sein, im Endeffekt ist es aber richtig und wichtig. Dass z.B. ein Betreiber, der im eigenen Gebiet eine Inhouse-Vergabe erhalten hat, auch dann nicht woanders tätig werden darf, wenn er nicht selbst Konzessionär, sondern Unterauftragnehmer ist. Wer in abgeschotteten Märkten sein Monopol schützen will, darf nicht woanders in den Wettbewerb gehen.

Das ist übrigens für den SPNV durchaus problematisch, dass Expanionsgesellschaften kommunaler Unternehmen (mit Ausnahme von Benex) nicht mehr aktiv sind. Aber: Man kann nicht das Eine wollen und das Andere nicht lassen. Man könnte, wenn man den eigenen Markt öffnet, auch als kommunales Unternehmen in ganz Deutschland tätig sein. Wenn man das nicht will, darf man nicht beklagen, dass an anderer Stelle eine Wettbewerbsteilnahme nicht möglich ist. Auch, dass man nicht aus überteuerten Direktvergaben Kampfpreise an anderer Stelle quersubventionieren darf, nur um dann insgesamt einen angemessenen Gewinn zu haben, der durch zu hohe Rendite auf der einen Seite und Dumpingpreise auf der anderen irgendwie durchschnittlich generiert wird, ist wettbewerbspolitisch absolut richtig.

Besonders zu begrüßen ist auch, dass die Subunternehmerquote auf ein Drittel beschränkt wird. Damit wird gewährleistet, dass die Inhouse-Vergabe als solche stattfindet und nicht ein Hilfskonstrukt wird, um das Vergabe- und ÖV-Recht zu umgehen. Ein Verkehrsunternehmen, auch ein öffentliches, ist ein Leistungserbringer und kein Aufgabenträger. Es kann seine Leistungen durch eigene Tochtergesellschaften erbringen lassen, aber es kann sich nicht verhalten wie ein Aufgabenträger und einen Großteil der Linien von privaten Betreibern fahren lassen. Der Ansatz, eine rote Linie zu ziehen, ist daher notwendig. Ein Unternehmen, das bei mehr als jedem dritten Fahrzeugkilometer externe Betreiber beauftragen muss, ist ohnehin viel zu ineffizient. Deswegen muss jetzt Ordnung hineingebracht werden!

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