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eTicket, Smartphone-App und was ist mit Datenschutz?

21.11.13 (Kommentar) Autor:Stefan Hennigfeld

Check In und Check Out ist ein richtiges, wichtiges und zukunftsweisendes Konzept für die öffentlichen Verkehrsmittel. Es ist in jedem Fall besser als Volkshochschulkurse über die Nutzung von Bus und Bahn zu veranstalten. Auch dass man sich aus der App heraus seinen Fahrschein kaufen kann, ist ein sehr vernünftiger Ansatz. Dass sich das noch immer nicht per Handykauf über die Telefonrechnung abrechnen lässt, liegt mitnichten an der technischen Undurchführbarkeit, sondern an horrenden Provisionen für die Netzbetreiber. Hier ist die Politik gefragt, Regelungen zu finden, um im Interesse der Verbraucher zu handeln. Alle reden von modernen Vertriebsformen, dazu gehören aber auch rechtliche Rahmenbedingungen, die es ermöglichen ohne dass Telekom, Vodafone und Konsorten die Hand aufhalten können.

Dass der Verkehrsverbund Rhein-Sieg jetzt die datenschutzrechtliche Seite abklären lassen hat, ist ebenfalls von hoher Bedeutung. Bei allem was gut ist, aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss gewahrt werden. Das ist auch so ein Punkt, über den man im Hinblick auf Check In und Check Out Systeme achten muss: Wie kann man juristisch und technisch verhindern, dass da Bewegungsprofile erstellt werden? Die Verkehrsverbünde werden sich schon an ihre eigenen Regeln halten, aber wer die Machenschaften der Deutschen Bahn unter Mehdorn noch vor Augen hat und sieht, dass dort hunderttausende Mitarbeiter systematisch bespitzelt worden sind, hinzukommend auch rund 80.000 Personen, die in irgendeiner Form mit dem Konzern zu tun haben, der darf mit Recht sagen: Eine Eigenerklärung reicht nicht aus, die Verkehrsverbünde müssen technisch verhindern, dass ihre Mitgliedsunternehmen mehr Informationen abschöpfen als unbedingt nötig.

Das gilt im Übrigen auch für die kommunalen Verkehrsunternehmen. Erst dieses Jahr hat die Allianz pro Schiene gefordert, die Einwohnermeldeämter mögen den Verkehrsunternehmen die Adressdaten von Neubürgern in den Städten frei Haus liefern, damit man personenbezogen werben darf. Unabhängig davon, dass dieselben Leute (zurecht) im Dreieck springen würden, wenn der ADAC die Adressdaten aller 18jährigen fordert um sie gratis an die Fahrschulen vor Ort weiterzugeben, dürfe hier gar nicht erst Begehrlichkeit geweckt werden. Es muss, bevor man über die Einführung solcher Systeme nachdenkt, ein Schutz her.

Gerade die kommunalen Unternehmen fallen, zumindest in Teilen, seit Jahren dadurch auf, dass sie versuchen, die mangelnde Kompetenz im Kerngeschäft durch aufgeblasene PR-Abteilungen zu kompensieren. Das könnte ungeahnte Ausmaße annehmen, wenn diese gratis Adressdaten erhielten und darüber hinaus von ihren Beförderungsfällen Bewegungsprofile erstellen könnten. Gerade staatliche Stellen oder staatsaffine Branchen wie der ÖV-Sektor sind historisch gesehen für solche Verlockungen besonders anfällig. Daher Gratulation an den VRS! Und im Hinblick auf Check In und Check Out noch ein weiterer, letzter Punkt, über den man mal reden sollte: Wie ist bei solchen Systemen eigentlich die Beweislast für den Fall von Fehlfunktionen geregelt?

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