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DB AG warnt vor Entschädigungen

22.11.13 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Im September hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass die Fahrgastrechte auch dann zur Anwendung kommen müssen, wenn die Verspätung nicht durch das Verkehrsunternehmen verursacht wurde. Das ist etwa bei Unwetter oder Streckensperrungen in Folge von Personenschäden der Fall. Die Deutsche Bahn warnt vor ausufernden Kosten und setzt jetzt alle politischen Hebel in Bewegung, um mit einer Gesetzesänderung dagegen angehen zu können.

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