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BGH: DB Netz unterliegt Hellertalbahn

25.11.13 (Hessen, NWL) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Bundesgerichtshof hat in letzter Instanz die Klage der DB Netz AG gegen die Hellertalbahn abgewiesen und damit sämtliche Entscheidungen unterer Instanzen bestätigt. Seit 2007 hatte man Gelder für Stationsgebühren zurückgehalten, die ab 2005 um 67 Prozent im Durchschnitt und in Einzelfällen sogar um 400 Prozent erhöht wurden – wie etwa im Fall von Struthütten von 93 Cent auf 3,69 Euro pro Zughalt.

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