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Besondere Konstellation? Von wegen!

30.10.13 (Kommentar, Verkehrspolitik, VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Seit dem Abellio-Urteil fordert die Deutsche Bahn eine Gesetzesänderung, um Direktvergaben im Regionalverkehr zu ermöglichen. Ein potentieller Fall, so heißt es, sind „unsichere Betriebsprogramme“. Was genau sich dahinter verbirgt bleibt wohl deren Geheimnis, denn auch bei Direktvergaben muss der Aufgabenträger mit dem Verkehrsbetreiber in irgendeiner Form ein Fahrkonzept verabreden. VDV-Eisenbahngeschäftsführer Martin Henke nannte die Müngstener Brücke auf Nachfrage am 28. Juni 2012 explizit als ein Beispiel für ein unsicheres Betriebsprogramm, wo es dann die Möglichkeit geben soll, Direktvergaben zu machen, auch wenn der Tenor des Gesamtinterviews ganz klar in eine Richtung ging, die ansonsten vorne und hinten nicht in die politische Agenda der Deutschen Bahn gepasst hat.

Dennoch hat der VRR vorgemacht, dass man auch solche Strecken wettbewerblich vergeben kann und zwar mit Erfolg. Durch die Rahmenbedingungen des Vergabeverfahrens spart man künftig einen Euro pro Zugkilometer ein und das vom Wechsel vom Netto- in den Bruttovertrag, sodass darüber hinaus noch sämtliche Fahrgeldeinnahmen dem VRR zukommen. Die Situation dort ließe auch Nettoverträge überhaupt nicht zu, denn wenn sich die Fahrzeit pro Richtung um bis zu eine Stunde durch den Busersatzverkehr verlängert, dann muss man davon ausgehen, dass sich Kundenaufkommen erheblich verringert, ohne dass der Betreiber, in diesem Fall Abellio, mit noch so guten Leistungen etwas dagegen machen könnte.

Aber denken wir mal einen Schritt weiter: Die Müngstener Brücke ist so oder so ein unkalkulierbares Risiko. Bei einer Vergabe kann der Aufgabenträger diese Risiken entweder selbst übernehmen oder dem Betreiber aufbrummen, der diese dann aber berechnet und von Anfang an mit einpreist – oder gar ganz auf ein Angebot verzichtet. Das würde übrigens auch DB Regio tun, denn obwohl einige Herrschaften das anscheinend denken, so ist die Deutsche Bahn nicht die Gratis-Vollkaskoversicherung der Aufgabenträger. Aber solange die Müngstener Brücke DB Netz sei Dank so ein Risiko darstellt, hätte man einen Grund, eine Direktvergabe zugunsten von DB Regio zu machen: Dem integrierten Konzern sei Dank, profitieren die Unternehmen unter dem DB-Dach voneinander und dem hat der VRR erfolgreich einen Riegel vorgeschoben.

Dabei ist es längst ein offenes Geheimnis, dass man auch bei DB Regio NRW alles andere als gut auf das Verhalten der Konzernschwester in dieser Frage zu sprechen ist, aufgrund des Konzernfriedens war man jedoch nicht in der Lage, juristische Schritte zu unternehmen. Vielleicht, auch das ist eine mögliche Sichtweise, ist man hier vor allen Dingen ein Problem los geworden, das nun Abellio am Hals hat. Und doch: Abellio kann juristisch gegen DB Netz vorgehen und hat hier Mittel und Wege, die DB Regio verschlossen bleiben. Der VRR selbst war übrigens schon seit Jahren am Thema dran. Immer wieder hat man bei DB Netz gefragt, was mit der erkennbar verrosteten Anlage denn nun ist: Alles ist bester Ordnung hieß es stets. Leider hat der VRR als Aufgabenträger in dieser Sache. keinerlei Rechtsstand

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