Alkohol hat im (öffentlichen) Verkehr nichts zu suchen
10.06.13 (Allgemein, Kommentar) Autor:Stefan Hennigfeld
Alkohol ist ein perfektes Lösungsmittel. Es löst Familien, Freundschaften, Arbeitsverhältnisse, Liebesbeziehungen und vieles mehr, jedoch keine Probleme. Das soll keine Moralpredigt werden, denn alkoholische Getränke sind vor allem ein Genussmittel. Auch ich trinke gern mal ein Erdinger wenn der FC Bayern spielt und zum Jahreswechsel gehört ein Glas Sekt einfach dazu.
Wer nach getaner Arbeit gern ein Bier zum Feierabend aufmachen möchte, der soll das tun. Nur öffentliche Verkehrsmittel sind der falsche Ort dafür. Wer damit nicht warten kann, bis er zu Hause ist, sollte seinen Alkoholkonsum grundsätzlich hinterfragen. In Hamburg macht man schon seit Jahren gute Erfahrungen mit einem allgemeinen Alkoholverbot und der heutige KVB-Chef Jürgen Fenske war in dieser Sache seinerzeit bei der dortigen S-Bahn der Vorreiter. Als VDV-Präsident sollte er sich diesem Thema annehmen und eine branchenweite Debatte anstoßen. Die Aufenthaltsqualität in Bussen und Bahnen steigt erheblich, wenn man keine biergurgelnden Mitfahrer hat.
Eine Situation, von der mir ein hochrangiger Branchenakteur erzählt hat: Es ist nach 22 Uhr in der S-Bahn. Eine Oma sitzt da und fährt nach Hause, ein Stück weiter sitzen vier Personen, denen man nicht so gern im Dunkeln begegnen möchte, rauchen verbotenerweise Zigaretten im Zug und eine leere Bierdose rollt hin und her. Es herrscht eine gespenstische Stimmung! Wenn man den Angstraum ÖPNV, ein Wort gegen das sich viele Leute mit Händen und Füßen wehren, als solchen entschärfen will, dann ist ein allgemeines Alkoholverbot da genau der richtige Ansatz.
Jetzt wird man sich fragen, wie das denn kontrolliert werden soll. Kann ein einzelner Schaffner sich wirklich gegen eine ganze Horde wilder, pöbelnder und auch sonst nicht gerade seriös aussehender Leute durchsetzen? Er kann es vermutlich nicht, aber wie auch das Rauchverbot kann man beim Alkoholverbot davon ausgehen, dass die große Mehrheit der Kunden sich einfach an die Regeln hält. Bei denen, die das nicht tun, ist es notwendig, für entsprechende Sicherheit im öffentlichen Raum, auch dem ÖPNV, zu sorgen. Dazu reicht die Videoüberwachung nicht, es müssen uniformierte Sicherheitskräfte in die Züge und das muss durch die öffentliche Hand finanziert werden.
Es ist gerade ein paar Wochen her, da hat die Allianz pro Schiene gemeinsam mit dem Branchenverband der Wach- und Sicherheitsdienste darauf hingewiesen, dass die Kunden das in Umfragen mehrheitlich wünschen. Es geht nicht darum, hier schwarze Sheriffs patrouillieren zu lassen, sondern um Sicherheit im öffentlichen Raum. Denn bei all den Diskussionen darf man eins nicht vergessen: Der ÖPNV steht im Wettbewerb mit dem eigenen Auto und da hat man nicht nur einen garantierten Sitzplatz, da muss man auch keine Angst vor Taschendieben haben, man wird nicht angepöbelt und hat auch sonst einen deutlich höheren Komfort als in öffentlichen Verkehrsmitteln, deren Sauberkeit oftmals … von eher fragwürdiger Natur ist. Aus diesem Grund geht man bei der KVB den richtigen Weg: Alkohol gehört weder in den Straßenverkehr noch in die Straßenbahn.