Schienenkartell: Einigung mit Voestalpine
02.05.13 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld
Im Rahmen der Regressforderungen im Zusammenhang mit dem Schienenkartell hat sich die Deutsche Bahn AG mit Voestalpine als erstes Unternehmen aus dem Kreis der Kartellbeteiligten auf eine Schadensersatzregelung geeinigt. Gerd Becht, Vorstand für Compliance, Datenschutz und Recht der DB AG: „Diese Vereinbarung zeigt, dass sich Voestalpine seiner Verantwortung stellt und Versprechungen Taten folgen lässt. Andere Unternehmen sind hiervon noch weit entfernt. Das ist nicht nur bedauerlich, sondern wegen des hohen öffentlichen Interesses an den möglichen Ansprüchen des Bundes und mehrerer Bundesländer, die wir mit vertreten, dem Bürger und Steuerzahler kaum noch vermittelbar.“
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