Ver.Di-Gutachten zum GÖD-Tarifvertrag
15.04.13 (Nordrhein-Westfalen) Autor:Stefan Hennigfeld
Ein Ver.Di-Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass in Nordrhein-Westfalen bei der Neukonzessionierung oder -beauftragung nur der TV.N angewandt werden darf und nicht der Tarifvertrag zwischen NWO und GÖD. Das gelte insbesondere auch für private Subunternehmen, die bislang niedrigere Löhne zahlen. Damit wird die Auffassung der Landesregierung bestätigt.
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