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SÖP für Schiffsverkehr zuständig

05.04.13 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) erweitert ihre Tätigkeiten auf den Schiffsverkehr. Nicht nur ÖPNV-Kunden oder Fluggäste sind von Verspätungen, Ausfällen oder geplatzten Anschlüssen betroffen, sondern auch Schiffspassagiere. Diese erhalten mit der söp nun eine bewährte Anlaufstelle für außergerichtliche Streitschlichtungen. Der Bundesverkehrsminister und das Bundesverbraucherministerium haben die söp als geeignete Schlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten aus der Beförderung im See- und Binnenschiffsverkehr anerkannt und sind somit der Schaffung einer unabhängigen Institution zur Beilegung von Streitigkeiten ein Stück näher gekommen.

Die söp befasst sich daher fortan mit den Beschwerden von Kunden, die im Schifffahrtsbereich mit Verspätungen zu kämpfen haben. Denn das Schiff ist nicht nur im Ausflugsverkehr, sondern auch darüber hinaus von größerer Bedeutung. Seien es Fährverbindungen über Flüsse, Fahrten zu den deutschen Inseln oder etwa die in den HVV-Tarif integrierten Hafenfähren. Schiffe sind Teil der öffentlichen Verkehrsmittel in Deutschland. Dabei ist die söp auch zuständig, wenn Gepäckstücke verloren gehen, beschädigt werden oder verspätet ankommen. Voraussetzung ist dabei, dass der Kunde sich zunächst erfolglos an das betroffene Verkehrsunternehmen bzw. die betroffene Reederei gewandt hat. Wenn es zu keiner Einigung gekommen ist, kann die söp aktiv werden.

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