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NWO klagt für GÖD-Tarifvertrag

07.03.13 (Nordrhein-Westfalen, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Im Rahmen des Tariftreue- und Vergabegesetzes hat die nordrhein-westfälische Landesregierung angeordnet, dass im kommunalen Busverkehr nur noch der Tarifvertrag Nahverkehr zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.Di) zur Anwendung kommen darf. Die privaten Subunternehmen, die im Landesverband nordrhein-westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) organisiert sind, bezahlen aber bislang auf Basis eines Tarifvertrages mit der Christlichen Gewerkschaft öffentlicher Dienst und Dienstleistung (GÖD). Im Gegensatz zu einigen CGB-Schwesterorganisationen der GÖD gibt es aktuell keinen Arbeitsgerichtsbeschluss, der dieser die Tariffähigkeit abspricht. Allerdings konnten NWO und GÖD nicht nachweisen, dass die GÖD eine nennenswerte Anzahl an Arbeitnehmern organisiert.

Der NWO hat die Verordnung des Ministers durch die renommierte Düsseldorfer Anwaltskanzlei RWP prüfen lassen. Diese komme zu dem eindeutigen Ergebnis, dass sie rechtswidrig sei. Mit der Prozessführung für den NWO und das Omnibusunternehmen Kraftverkehr Gebr. Wiedenhoff GmbH & Co. KG aus Solingen ist Rechtsanwalt Clemens Antweiler von der Düsseldorfer Kanzlei RWP beauftragt. Antweiler vertrat vor einigen Jahren bereits erfolgreich die Abellio Rail NRW GmbH gegen den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und erreichte vor dem Bundesgerichtshof mit dem Abellio-Urteil einen für die gesamte SPNV-Branche wegweisenden Beschluss. Ebenso vertritt er die Nordbayerische Eisenbahn gegen eine Direktvergabe in Sachsen-Anhalt an DB Regio. Diese Angelegenheit liegt derzeit beim Bundesverfassungsgericht.

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