Eisenbahnregulierung: DB-Konzern kann integriert bleiben
04.03.13 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld
Eine Überraschung ist es nicht, aber nun doch offiziell: Die Konzernstruktur der Deutschen Bahn kann bleiben und auch der Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag mit DB Netz wird bis auf weiteres nicht angetastet. Der Europäische Gerichtshof hat die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland in Gänze zurückgewiesen. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes hat bereits letzten Herbst empfohlen, die Klage abzuweisen.
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