VRR sieht Lebenszyklusmodell nicht bedroht
28.01.13 (Berlin, VRR) Autor:Stefan Hennigfeld
Nach der Entscheidung des Berliner Kammergerichtes sieht der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) sein Lebenszyklusmodell für den Rhein-Ruhr-Express nicht bedroht, weil es dort einige entscheidende Unterschiede zum Berliner Modell gibt. In Berlin werden die Verkehrs- und Wartungsleistungen gemeinsam ausgeschrieben, das ist jedoch beim Lebenszyklusmodell nicht der Fall. VRR-Chef Martin Husmann: „Es gibt zwei voneinander unabhängige Sachverhalte. Wir suchen einen Hersteller, der die benötigte Anzahl an Fahrzeugen liefert und für 30 Jahre instandhält. Dieses Verfahren ist von der Ausschreibung der Betriebsleistungen getrennt.“
Der Hersteller soll die Wartung für 30 Jahre übernehmen, was Husmann für rechtlich in Ordnung hält. „Die Verordnung 1370/2007 gilt für die Vergabe von Betriebsleistungen und nicht für Anschaffung und Vorhaltung von Investitionsgütern. Aus vielen Gesprächen, die wir seit fast einem Jahr mit den Herstellern führen, wissen wir zudem, dass man die Vertragsdauer von 30 Jahren dort nicht moniert. Unser Ziel ist es, im Vorfeld mit möglichst vielen potentiellen Vertragspartnern zu sprechen, um gerichtliche Auseinandersetzungen während des Vergabeverfahrens zu verhindern.“
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