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VDV kritisiert Auslegungsmitteilung zur VO 1370

10.01.13 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) kritisiert den Entwurf zur Auslegungsmitteilung der Europäischen Verordnung 1370 / 2007. Zwar unterstützt man generell die Bestrebungen, EU-weit einheitliche Spielregeln im Hinblick auf die Gewährung von Ausgleichsleistungen und die ausschließlichen Rechte bei der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen, ist jedoch im konkreten Fall der Ansicht, dass die Kommission mit ihrer Sicht der Dinge deutlich restriktiver sei, als der Gesetzgeber es mit der Verordnung selbst vorhatte.

Die VO 1370 sieht eine reguläre Laufzeit von Verkehrsverträgen von maximal 15 Jahren vor, die ggf. um 50 Prozent der ursprünglichen Laufzeit verlängert werden können. Doch unter welchen Umständen das möglich ist, wird nicht näher geklärt. Der VDV ist der Ansicht, dass die Kundenzufriedenheit ein ungeeigneter Wert sei.

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