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SozialTicket wird zu MeinTicket

16.12.12 (VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Ab dem 1. Januar 2013 wird das Sozialticket VRR-weit eingeführt. Auch die Wuppertaler Stadtwerke bieten es dann den anspruchsberechtigten an. Voraussetzung ist der Bezug von Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz 4) oder Wohngeld. Alle Inhaber eines Wuppertal-Passes sind automatisch zum Kauf berechtigt. Wer diesen noch nicht hat, erhält ihn auf Antrag bei der Wohngeldstelle. Alternativ ist es möglich, die GEZ-Bescheinigung vorzulegen, die mit den Leistungsbescheiden der JobCenter ausgestellt werden.

Das Sozialticket kann ab dem 17. Dezember erworben werden. Es ist sowohl als Wertmarke als auch als Chipkarte erhältlich. Es firmiert künftig unter der Bezeichnung meinTicket. Bislang stand in großer Schrift das Wort Sozialticket darauf. Das ist künftig nicht mehr der Fall, jedoch ist es für Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen auch weiterhin als Sozialticket erkennbar. Es kostet 30 Euro monatlich und gilt in den Preisstufen A 1 bzw. A 2 des jeweiligen Wohnortes des Kunden.

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