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Elektronetz Nord: OLG Naumburg weist Beschwerde zurück

10.12.12 (Sachsen-Anhalt) Autor:Stefan Hennigfeld

Nun ist amtlich, was der Vorsitzende Richter bereits in seiner vorläufigen Rechtsauffassung am 16. Oktober verkündet hat: Die Beschwerde der Nordbayerischen Eisenbahn bzw. deren Tochtergesellschaft NBE Regio GmbH gegen die Direktvergabe des Elektronetzes Nord an die DB Regio AG durch die Aufgabenträger NASA, VBB, ZGB und LNVG wird zurückgewiesen. Nicht aus inhaltlichen, sondern aus formalen Gründen. Der Beschwerdeführer bzw. deren bevollmächtigter Rechtsanwalt Clemens Antweiler hat die Beschwerde ausschließlich gegen die NASA gerichtet. Dieser kündigte bereits im Oktober, wenige Tage nachdem die Kammer ihre vorläufige Rechtsauffassung dargelegt hatte, im Eisenbahnjournal Zughalt.de an, seinem Mandaten zu raten, das Bundesverfassungsgericht einzuschalten.

Besonders an diesem Punkt gibt es schwere Kritik, unter anderem vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Dieser will zwar grundsätzlich eine Gesetzesänderung, um Direktvergaben im Eisenbahnverkehr möglich zu machen, jedoch nicht um dadurch Marktabschottung zu ermöglichen. Eisenbahngeschäftsführer Martin Henke äußerte zunächst am 28. Juni im Eisenbahnjournal Zughalt.de und dann noch einmal am 24. August in der Wirtschaftswoche Bedenken. Infrastrukturfragen, „ganz egal ob es sich um deren Zustand oder die Bepreisung handelt“, sollten „in einem Vergabeverfahren für den SPNV kein Entscheidungskriterium sein dürfen“, er sieht darin „großes Diskriminierungspotenzial.“

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