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Debatte um Güterzuglärm hält an

12.11.12 (Güterverkehr, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Debatte um Güterzuglärm hält weiter an. Sachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen haben in der letzten Woche einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, wonach in Wohn- und Erholungsgebieten zwischen 22 und 6 Uhr nur noch solche Lokomotiven und Güterwaggons fahren dürfen, die den aktuellen Lärmschutzrichtlinien Rechnung tragen. Dies soll insbesondere in der Nähe von Kranken- und Kurhäusern sowie Alters- und Pflegeheimen gelten.

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) unterstützt den Vorschlag im Grundsatz. Verbandshauptgeschäftsführer Oliver Wolff warnt jedoch dafür, die im Güterverkehr tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen mit den Kosten für die Umrüstung alleine zu lassen. Dies müsse durch die öffentliche Hand bezuschusst werden: „Der Schienengüterverkehr wird dadurch im Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern, die keine Kosten für selbst verursachten Lärm zahlen müssen, zusätzlich benachteiligt.“

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