Elektronetz Nord: NBE will vors Bundesverfassungsgericht
24.10.12 (Sachsen-Anhalt) Autor:Stefan Hennigfeld
NBE-Geschäftsführer Torsten Sewerin wird das Bundesverfassungsgericht und die Europäische Kommission einzuschalten, wenn das Oberlandesgericht Naumburg sich der Rechtsauffassung der Vergabekammer Halle an der Saale anschließt, wonach der Widerspruch gegen die Direktvergabe im Elektronetz Nord aus formalen Gründen unzulässig sei. Davon wird allgemein ausgegangen, nachdem der Vorsitzende Richter des Senats dies in seiner vorläufigen Rechtsauffassung in der mündlichen Hauptverhandlung am 17. Oktober dargelegt hatte. Infolge dessen hatte NBE-Rechtsanwalt Clemens Antweiler im Eisenbahnjournal Zughalt.de vom 22. Oktober angekündigt, seinem Mandanten diesen Schritt anzuraten.
Sewerin: „Der Senat bzw. der Vorsitzende Richter könnten sich nach meiner Meinung wegen vorsätzlicher Rechtsbeugung strafbar machen, wenn sie die Rechtsauffassung der Vergabekammer bestätigen. Wir mussten uns zunächst an die Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt halten. Erst am 10. Februar 2012 erhielten wir Einsicht in die Vergabeakte und in den Verkehrsvertrag. Erst daraus konnten wir ersehen, welche weiteren Auftraggeber es gab. Die Vergabekammer Halle an der. Saale hat erst später mit der These, es liege eine ‘notwendige Streitgenossenschaft’ vor, ein Szenario aufgebaut, mit welchem sie den Eindruck erwecken wollte, dass der Nachprüfungsantrag unzulässig ist. Im Interesse unseres Unternehmens müssen wir uns dagegen zur Wehr setzen.“
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