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Deutsche Bahn führt Alkoholkonsumverbot im Nürnberger Hauptbahnhof ein

16.10.12 (Bayern) Autor:Niklas Luerßen

Ab dem 19. Oktober führt die DB Station&Service AG (DB S&S) zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Reisenden und Besucher ein Alkoholkonsumverbot im Bereich des Nürnberger Hbf’s ein. Dieses gilt Samstags, Sonntags und in den Nächten vor Feiertagen von 20 bis 6 Uhr.

Der Bahnhof wird in diesen Zeiten oft von bis zu 500 jugendlichen Partygängern vor und nach Discobesuchen benutzt, die sich hier dann treffen, essen und feiern. Claudia Gremer, Leiterin des Bahnhofsmanagements von DB S&S: „Wir reagieren auf den vielfach von Reisenden und Bahnhofsbesuchern geäußerten Wunsch nach einem Alkoholkonsumverbot in den Nächten am Wochenende und möchten so das subjektive Sicherheitsempfinden in unserem Bahnhof verbessern.“

Reinhold Balk, stellvertretender Leiter der Bundespolizeiinspektion Nürnberg, ergänzt: „Mitgebrachter Alkohol wird konsumiert und ist mit verantwortlich für die hohe Anzahl an Delikten in diesen Nächten.“

Wegen dieses Problems wurden bereits in den letzten Jahren in enger Abstimmung zwischen DB, Bundes- und Landespolizei Konzepte entwickelt. Seit Anfang März diesen Jahres gehört dazu beispielsweise die Beschallung mit klassischer Musik. Dieses Projekt wird aktuell wissenschaftlich begleitet.

Raimund Paul, Leiter Konzernsicherheit der DB AG Region Süd/Südwest: „Für die Deutsche Bahn gehören ein hoher Sicherheitsstandard und eine hohe Kundenzufriedenheit in den Zügen und Bahnhöfen zu den Grundlagen unserer Leistungen. Unser Sicherheitskonzept setzt dabei auf eine Kombination von qualifizierten Sicherheitskräften, technischen Lösungen und engen und kontinuierlich ausgebauten Sicherheitspartnerschaften.“

Das Alkoholkonsumverbot umfasst den gesamten Hauptbahnhof Nürnberg einschließlich der Bahnsteigtunnel und der Bahnsteige. Die Umsetzung erfolgt „mit Augenmaß“, beginnend mit Durchsagen im Bahnhofsbereich ab 20 Uhr sowie Hinweise auf die Hausordnung durch Mitarbeiter der DB Sicherheit. Sollten diese Aktionen nicht erfolgreich sein, kann durch die DB AG ein Hausverweis erteilt und gegebenenfalls die Strafverfolgung eingeleitet werden.

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