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WSW mobil: Fakten und Hintergründe zu den Angebotskürzungen

06.09.12 (VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Wuppertaler Stadtwerke müssen ihr Busangebot kürzen. Das liegt zum einen an der schlechter werdenden Ertragssparte im Energiebereich des Unternehmens als auch an der finanziellen Belastung für Abschreibungen, Zinsen und Tilgung im Zusammenhang mit der Sanierung der Schwebebahn. Trotzdem steht man in Wuppertal zur WSW mobil als interner Betreiber.

Die WSW haben eine Inhouse-Direktvergabe erhalten, wie sie die europäische Verordnung 1370-07 ausdrücklich vorsieht. Dazu Unternehmenssprecher Holger Stephan: „Diese Inhouse-Vergabe ist eng verknüpft mit hoher Wirtschaftlichkeit. Wir müssen nachweisen – und tun das auch regelmäßig – dass unser Partner, die Stadt Wuppertal, mit Ausschreibungswettbewerben keine nennenswerten Kostensenkungen realisieren kann. Unsere Preise sind marktgerecht und wir können jetzt die Früchte der langjährigen Restrukturierungsmaßnahmen einfahren.“

Über 95 Prozent der Fahrgäste werden von den Leistungskürzungen in ihrem Nutzungsverhalten nicht betroffen sein. Dennoch sind bei den Einsparungen von zwei Millionen Euro im Jahr bereits geschätzte Einnahmeausfälle in Höhe von jährlich etwa einer halben Million Euro berücksichtigt. Stephan: „Wir gehen realistisch an die Sache heran, so dass wir von vornherein eine geänderte Nachfrage einkalkulieren. Ein böses Erwachen wird es daher nicht geben.“

Eine Frage, die sich stellt ist, ob die Kunden ihr Aboticket außerordentlich kündigen können. Das ist aber in den meisten Fällen gar nicht notwendig, denn der auch von den WSW angewandte VRR-Tarif sieht hier bereits besonders kulante Regelungen vor. Nach einem Jahr kann man es jederzeit aufgeben, Vertragslaufzeiten gibt es hier nicht mehr. Vor Ablauf eines Jahres ist das ebenfalls möglich, dann muss aber die Differenz zum normalen Monatspreis ohne Abo nachgezahlt werden. Doch auch hier haben die Stadtwerke bereits kulantes Verhalten angekündigt.

Wie es weiter geht bleibt abzuwarten. „Wir werden unseren neuen Nahverkehrsplan in der zweiten Hälfte des Jahrzehnts auf Basis des jetzigen Angebots fortschreiben. Doch bereits jetzt zeigt sich, dass es auch Verbesserungen gibt: So freuen wir uns, dass der VRR ab Dezember 2015 die Linie RB 48 wieder bis Wuppertal-Oberbarmen führt“, erläutert Holger Stephan.

Kostenrisiken durch das Tariftreuegesetz erwartet man nicht. Hintergrund: Der Tarifvertrag des NWO mit der Christlichen Gewerkschaft GÖD könnte platzen. „Zum einen verdienen die Kolleginnen und Kollegen bei unseren beauftragten Unternehmen nicht mehr wesentlich weniger als unsere eigenen Leute, zum anderen haben wir mit nur fünf Prozent die geringste Fremdvergabequote im VRR. Die Bedeutung der Subunternehmen für unsere Finanzierungsstrukturen kann daher fast vernachlässigt werden“ so Stephan abschließend.

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