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Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich

20.09.12 (Verkehrspolitik) Autor:Niklas Luerßen

Das Bundeskabinett hat in der letzten Sitzung den vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Peter Ramsauer (CSU), vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich beschlossen.

Ramsauer: „Ziel der Neuregelung ist ein fairer Wettbewerb auf der Schiene. Dafür sind klare Regeln für die Nutzung der Bahninfrastruktur notwendig. Der Zugang zur Eisenbahninfrastruktur wird für die Bahnunternehmen verbessert. Durch Anreize wird die Effizienz der Bahninfrastruktur verbessert. Die Befugnisse der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde  werden  gestärkt. Mehr Wettbewerb ist gut für Qualität und Innovation im Bahnbereich. Davon profitieren am Ende vor allem die Bahnkunden.“

Bisher sind die Regeln des Bahnbetriebes in verschiedenen Gesetzen geregelt. Nun sollen sie in einem einzelnen sogenannten Eisenbahnregulierungsgesetz zusammengefasst werden.

Hauptschwerpunkte sind dabei die Regulierung der Entgelte für Nutzung von Trassen und Stationen. So müssen Infrastrukturbetreiber (EIU) zukünftig lärmabhängige Trassenpreise erheben und die Preise samt Kosten, die dieser zugrundeliegen, transparent machen. Die Entgelte für Pflichtleistungen der EIU sowie für Benutzung von Bahnhöfen müssen zukünftig durch die Bundesnetzagentur genehmigt werden. Dabei wird diese auf Basis einer sogenannten Anreizregulierung erteilt. Damit sollen die Betreiber zu Effizienzgewinnen und damit eigener Kostenreduzierung veranlasst werden. Die Trassen- und Stationsgebühren sollen so begrenzt werden. Außerdem müssen Stationsbetreiber zukünftig auch dritten Anbietern Flächen für den Fahrkartenverkauf überlassen. Bei der Bundesnetzagentur soll zukünftig auch eine sogenannte Missbrauchsaufsicht für Bahnstrombelieferung und Fahrscheinvertrieb eingeführt werden.

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