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U5 Berlin: Klage gegen Planänderungsbeschluss zurückgewiesen

12.07.12 (Berlin) Autor:Jürgen Eikelberg

Am 10. Juli 2012 hat das Bundesverwaltungsgericht die Klagen gegen die Verlängerung der U-Bahnlinie U5 vollständig abgewiesen. Damit wird das Schutz und Entschädigungskonzept der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt grundsätzlich bestätigt.

Die rechtlichen Anforderungen im Planänderungsbeschluss genügen den gesetzlichen Anforderungen, so das Gericht. Alle Kriterien wurden fehlerfrei abgewogen, die bereits zugesprochenen Entschädigungen hat das Gericht nicht beanstandet. Die Klagen sind damit vollständig abgewiesen, die Prozesskosten tragen komplett die Kläger.

Senator Michael Müller: „Wir freuen uns über die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass unser Vorgehen und die Festlegungen im Planfeststellungsverfahren eindeutig und in Gänze bestätigt hat. Für das Bauvorhaben, für die BVG als Bauherrn und für Berlin ist das eine wichtige Entscheidung. Die zahlreichen Schutzmaßnahmen vor Lärm ebenso wie die vorgesehenen Entschädigungsleistungen, die das Land vorgeschrieben hat, sind nicht nur umfangreich, sondern auch ausreichend. Eines der wichtigsten und größten Bauvorhaben in Berlin kann jetzt auch weiterhin mit voller Kraft vorangebracht werden.“

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