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Bogestra setzt barrierefreien Haltestellenausbau fort

03.07.12 (VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Bogestra und die Stadt Bochum setzen den barrierefreien Ausbau ihrer Haltestellen fort. Derzeit wird die Station Westpark, vormals Vereinsstraße, auf einen zeitgemäßen Standard aufgerüstet. Dort hält die Linie 302 im Zehnminutentakt und bietet Direktverbindungen zum Opelwerk 1, in die Innenstadt, nach Altenbochum, Wattenscheid, Gelsenkirchen und zur Arena auf Schalke. Die aktuelle Maßnahme wird nach dem ÖPNV-Gesetz durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) gefördert.

Die Station im Vorort Stahlhausen soll an die modernen Straßenbahnen vom Typ NF6D und Stadler Variobahn angepasst werden. Eine Einstiegshöhe von 22 Zentimetern und Blindenleitstreifen gewährleisten künftig, dass auch Menschen mit Behinderung ebenso wie Eltern mit Kinderwagen ohne fremde Hilfe am öffentlichen Nahverkehr partizipieren können.

Es entsteht eine zentrale Station in der Straßenmitte, die allerdings weiterhin in der Kurve liegt. Das Spaltmaß zwischen Zug und Bahnsteig wird daher nicht optimal sein, so dass man hier einen Kompromiss eingehen musste. Insgesamt 53 Prozent der 102 Straßenbahn und 46 kombinierten Bus- und Straßenbahnhaltestellen auf Bochumer Stadtgebiet sind bereits barrierefrei – Tendenz steigend.

Oder auch nicht? Im Rahmen der laufenden Revision der Regionalisierungsgelder plant die rot-grüne Landesregierung eine massive Absenkung der Investitionspauschale. Auch darüber hinaus soll es einfacher werden, die Investitionsgelder für zusätzliche Betriebsleistungen zu senken. Es ist daher ein wahrscheinliches Szenario, dass der Rhein-Ruhr-Express durch einen sich dramatisierenden Investitionsstau erkauft wird.

Die Bogestra hat derzeit konkrete Planungen für die Stationen Erzstraße und Hoentrop Kirche auf der Linie 310 sowie Bergmannsheil auf den Linien 308 und 318. Insgesamt wird es aber schwieriger, hier Förderungen zu erhalten, da auch der Bund insgesamt eine Senkung der Regionalisierungsgelder anstrebt. Die Landesregierung lehnt es ab, das ÖPNV-Budget aus dem eigenen Haushalt aufzustocken und zahlt ausschließlich Ausgleichsgelder für die Beförderung von Schülern und Behinderten.

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