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VDV begrüßt Finanzierungszusage für Brandenburgs ÖPNV-Infrastruktur

08.06.12 (Brandenburg, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt die Verabschiedung eines Gesetzes im Land Brandenburg zur Finanzierung des Neu- und Ausbaus der kommunalen Verkehrsinfrastruktur bis 2019. Die Bundesfinanzhilfen des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz erhalten für diesen Zeitraum eine Zweckbindung. Dadurch wird auch die Planungssicherheit für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe erhöht.

„Die Regierung in Brandenburg hat mit diesem Gesetz einen richtigen und wichtigen Schritt getan. Denn die Entflechtungsmittel sind in ganz Deutschland das Rückgrat für Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur, auch oder gerade für die Gestaltung und Entwicklung des ÖPNV. Ohne eine Zweckbindung dieser Mittel können wichtige Verkehrsinfrastrukturprojekte in den Städten und Gemeinden nicht umgesetzt werden“ sagt Oliver Wolff, Hauptgeschäftsführer des VDV.

Wolff kennt die Wichtigkeit von Zweckbindung aus seiner eigenen beruflichen Laufbahn. In seiner Zeit als Ministerialdirigent in Nordrhein-Westfalen erfolgten die Senkung der Regionalisierungsgelder nach Koch-Steinbrück und eine Überkompensation aus der Mehrwertsteuererhöhung. Obwohl das Land Nordrhein-Westfalen insgesamt mehr Geld vom Bund als vorher erhielt, konnten die öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr daran partizipieren.

Wolff: „Wir beglückwünschen den brandenburgischen Verkehrsminister Vogelsänger daher zu diesem Erfolg. Gleichzeitig appellieren wir an diejenigen Bundesländer, die diesen Schritt noch nicht gegangen sind, dem Beispiel aus Brandenburg zu folgen und die verkehrliche Zweckbindung der Entflechtungsmittel per Landesgesetz zu verabschieden.“

Das Gesetz ist aus Sicht des VDV ein wichtiges Signal an das Bundesfinanzministerium. Woffl: „Der Bundesfinanzhilfen möchte die Entflechtungsmittel bis 2020 schrittweise auf Null absenken. Wenn die Länder nun durch gesetzliche Regelungen klarmachen, dass die Projektträger vor Ort auf diese Mittel angewiesen sind, dann kann auch der Bund über diesen Bedarf, den es ja ganz objektiv betrachtet gibt, nicht hinwegsehen.“

Neben der Zweckbindung sieht der VDV dringenden Gesprächsbedarf über die Höhe der Entflechtungsgelder. Jährlich stehen bundesweit 1,335 Milliarden Euro für den Neu- und Ausbau der kommunalen Verkehrsinfrastruktur, also Straßenbau und ÖPNV, zur Verfügung. Für den Zeitraum 2014 bis 2019 ist eine Anpassung vorgesehen. Der VDV fordert – gutachterlich gestützt – eine bedarfsgerechte Erhöhung auf 1,96 Milliarden Euro, davon 740 Millionen Euro für den ÖPNV.

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