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S-Bahn Berlin wird ausgeschrieben

20.06.12 (Berlin, Brandenburg) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Senat des Landes Berlin hat angekündigt, die S-Bahnleistungen nach Ablauf des Verkehrsvertrages im Dezember 2017 ordnungsgemäß auszuschreiben. Nach umfangreichen Vorarbeiten, rechtlichen Prüfungen und der Absage der DB AG, die S-Bahn Berlin GmbH an das Land zu verkaufen, hat man sich entschieden, eine wettbewerbliche Vergabe einzuleiten. Dabei werden drei Lose gebildet.

Die Teilnetze werden die Namen Nord-Süd, Stadtbahn und Ring erhalten, die jeweiligen Zulaufstrecken gehören dazu. Für die Fahrgäste ändert sich nichts: Die S-Bahn Berlin wird als einheitliches Produkt bestehen bleiben, die Fahrzeuge im altbekannten S-Bahndesign fahren und selbstverständlich wird der VBB-Tarif voll anerkannt.

Besonders dringlich ist die Vergabe des Loses Ring, hier wird das Vergabeverfahren kurzfristig eingeleitet. Hierfür werden rund 190 Neufahrzeuge benötigt, da das Bestandsrollmaterial der Baureihen ET 480 und ET 485 aus technischen Gründen zwingend ausgemustert werden muss. Die Verkehrsleistung dort entspricht etwa dem der zum Austausch anstehenden Fahrzeuge.

Dabei hat sich der rot-schwarze Senat auf umfangreiche Sozialstandards geeinigt. Diese beinhalten Tariftreue, sprich die Anwendung des Branchentarifvertrages bzw. des Rahmentarifvertrages für Lokomotivführer, Mindestlöhne entsprechend dem Berliner Vergabegesetz und Maßnahmen zur Arbeitssicherung, so dass die betroffenen S-Bahner einen verbindlichen Rechtsanspruch erhalten sollen, unter vollumfänglicher Anerkennung ihrer Berufserfahrung vom bisherigen Betreiber übernommen zu werden.

Dazu will man vor dem Hintergrund der S-Bahnkrise seit 2009 Sonderkündigungsregelungen in die Verkehrsverträge schreiben, um bei schweren Leistungsstörungen kurzfristig eingreifen zu können. Für diesen Fall wird das Eisenbahnverkehrsunternehmens bereits im Verkehrsvertrag verpflichtet, die Fahrzeuge an den Senat bzw. einen neuen Betreiber herauszugeben.

Gegenüber den Aufgabenträgern sowie der Öffentlichkeit sind umfangreiche Berichts- und Offenlegungspflichten des zukünftigen Betreibers vorgesehen. Bei deren Bewertung wird ein Beirat unter Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern aus Parlamenten und Verbänden die Aufgabeträger unterstützen. Das Land Berlin wird den Verkehrsvertrag nach Abschluss veröffentlichen.

Wie es mit den Netzen Stadtbahn und Nord-Süd weitergeht, bleibt abzuwarten. Sollte man der DB AG hier zugestehen, sich mit vorhandenem Rollmaterial zu bewerben, ist davon auszugehen, dass diese mindestens zwei der drei Lose erhalten wird. Überlegungen, die S-Bahn in Gänze durch ein noch zu gründendes EVU im Eigentum des Landes Berlin zu betreiben, sind damit auch offiziell verworfen.

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