Eisenbahnjournal Zughalt.de

Nachrichten über Eisenbahn und öffentlichen Verkehr

Düsseldorf: Rheinbahn verbessert Mobilitätsgarantie

11.06.12 (VRR) Autor:Jürgen Eikelberg

Hat ein Bus, eine Stadt- oder Straßenbahn mehr als 20 Minuten Verspätung, können Fahrgäste der Rheinbahn auf ein Taxi oder einen EC-, IC- oder ICE-Zug der Deutschen Bahn umsteigen. Im Rahmen der Mobilitätsgarantie erstattet die Rheinbahn ihren Kunden dann die Kosten der Taxifahrt oder des Zugtickets. Zum 1. Juli 2012 wird die Obergrenze der Erstattungen deutlich angehoben: Inhaber des BärenTickets und des Ticket2000 bekommen rund um die Uhr Kosten bis maximal 50 Euro erstattet, bei allen anderen VRR-Tickets liegt die Erstattungsobergrenze bis 20 Uhr bei 25 Euro und nach 20 Uhr ebenfalls bei 50 Euro.

Auch nachts garantiert die Rheinbahn einen gesicherten Rückweg: Verpassen Fahrgäste aufgrund einer Verspätung ihrer Fahrzeuge ihren letzten Anschluss, übernimmt das Unternehmen die Kosten bis 50 Euro für ein Taxi von der Umsteigehaltestelle bis zur Haustür.

Voraussetzung für die Mobilitätsgarantie  ist, dass es keine alternative Fahrtmöglichkeit mit Bus oder Bahn gibt und die Verspätung nicht durch höhere Gewalt, Streiks oder Demonstrationen verursacht wurde.

Aber Achtung! Das gilt nicht für S-Bahnen der DB-Regio NRW im Raum Düsseldorf! Die werden nämlich nicht von der Rheinbahn betrieben. Auch nicht bei Verspätungen des Fern- oder Regionalverkehrs. Hier greift die Entschädigungsregelung des VRR bzw. der Deutschen Bahn.

Selbstverständlich müssen die Nutzer in Vorlage treten, bekommen ihre Auslagen gegen ein Antrag erstattet.

Als eines der ersten Unternehmen in Deutschland führte die Rheinbahn bereits 2001 die Mobilitätsgarantie für ihre Fahrgäste ein und machte damit einen wichtigen Schritt in Richtung Kundenservice. Und doch wird dieses Angebot selten genutzt, obwohl das Verfahren unkompliziert ist: Einfach die Originalbelege – entweder Taxi-Quittungen oder gelöste Zuschläge für Fernzüge der Deutschen Bahn – in einem unserer KundenCenter oder bei allen VRR-Verkehrsunternehmen einreichen, Antrag ausfüllen und sich das Geld per Überweisung zurückerstatten lassen.

Wichtig ist aber: Die Verspätung lag im Zuständigkeitsbereich der Rheinbahn.  Sonst gibt es kein Geld aus der erweiterten Moblitltätsgarantie.

 

Kommentare sind geschlossen.